Zockte trotz Sperre

Ex-Spielsüchtige klagt Novomatic-Tochter

Österreich
27.11.2012 19:00
Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic ist mit einer Schadenersatzklage einer ehemaligen Spielsüchtigen konfrontiert. Die 42-jährige Frau (Bild) verzockte laut eigenen Angaben über mehrere Jahre hinweg "ungefähr" 250.000 Euro an Novomatic-Automaten. 2008 ging sie in Privatkonkurs und ließ sich in Niederösterreich und Wien sperren, doch die Sperre war offenbar lückenhaft.

"Insgesamt habe ich sicher 250.000 Euro verspielt. Alles war weg, die Witwenpension, die Waisenpension meiner Kleinen, mein Lohn, alles", brach die heute 42-Jährige am Dienstagabend in der ORF-Sendung "heute konkret" ihr Schweigen. "Ich konnte am Schluss meine Wohnung nicht mehr bezahlen, habe einmal sogar 48 Stunden durchgezockt." Heute realisiert Mirela D., was sie im wahrsten Sinne des Wortes aufs Spiel gesetzt hat, und ist "clean". Doch die Konsequenzen des Debakels verfolgen sie ihr Leben lang.

Klägerin fordert 30.000 Euro
Der Anwalt der Klägerin, Thomas Blaho (mit seiner Mandantin im Bild), fordert nun 30.000 Euro Schadenersatz von der Novomatic-Tochter Austrian Gaming Industries. Er beruft sich dabei auf das "Responsible Gaming" von Novomatic. Nach einem Ampelsystem werden dabei exzessive Spieler identifiziert und beobachtet.

"Diesen Personen bietet Novomatic Information und Beratung an. In letzter Konsequenz wird ein Zutrittsverbot ausgesprochen - auf Wunsch des Gastes wird auch ein freiwilliger Zutrittsverzicht gewährt", heißt es auf der Homepage des Konzerns, der sich derzeit um die Casinolizenzen in Österreich bewirbt.

Trotz Sperre in Wien weitergezockt
D. ließ sich freiwillig sperren, trotzdem habe sie in Wien weiterspielen dürfen. In der Bundeshauptstadt gibt es nämlich keine Sperre auf gesetzlicher Basis. In Niederösterreich dagegen, wo es seit 2006 eine legale Spielersperre gebe, habe man der Frau den Zugang stets "vorbildhaft" verwehrt. Der Konzern Novomatic gab bislang keine Stellungnahme ab. "Unseren Recherchen nach handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, das von unserem Rechtsanwalt betreut wird", hieß es recht unverbindlich.

Seit Kurzem können Spielsüchtige etwaige Schäden in voller Höhe bei Glücksspielfirmen einklagen. Im Herbst 2011 hat der Verfassungsgerichtshof nämlich eine Bestimmung im Glücksspielgesetz als verfassungswidrig aufgehoben, die Schadenersatzansprüche auf 800 Euro pro Monat beschränkt hatte. Die gesetzliche Befristung für das gerichtliche Geltendmachen eines Schadens von sechs Monaten hatte das Höchstgericht bereits vier Jahre zuvor gekippt.

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