Nach Opfer-Anzeige

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Fußfessel-Träger

Österreich
20.11.2012 18:48
Die Staatsanwaltschaft Salzburg wird Ermittlungen gegen den rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter aufnehmen, der am vergangenen Donnerstag die elektronische Fußfessel erhalten hat. Das mittlerweile 22-jährige Opfer hatte letzte Woche - wie berichtet - Anzeige wegen "beharrlicher Verfolgung, Nötigung und gefährlicher Drohung" gegen den 51-Jährigen erstattet. Trotz der Ermittlungen darf der Mann seinen unbedingten Strafanteil aber vorerst weiterhin im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen.

Die Anzeige liegt seit vergangenem Freitag bei der Staatsanwaltschaft. "Wir werden diesen Vorwürfen nachgehen und ein Ermittlungsverfahren einleiten", sagte Mediensprecherin Barbara Feichtinger am Dienstag. Das Landeskriminalamt werde mit zweckdienlichen Erhebungen beauftragt. Es würden in dem Verfahren auch Zeugen gehört.

Anzeige gegen Opfer angekündigt
In der Anzeige hatte das Opfer gegenüber der Polizei erklärt, dass sie von dem Salzburger seit 2006 immer wieder verfolgt werde. Er habe sie auch mit dem Umbringen bedroht, sagte die 22-Jährige.

Der Verteidiger des Sexualstraftäters kündigte zwei Tage nach der vom Opfer eingebrachten Anzeige an, sein Mandant werde seinerseits die Frau anzeigen - wegen Verleumdung. "Er bestreitet vehement die neu erhobenen Vorwürfe", sagte Rechtsanwalt Franz Essl.

Ermittlungen alleine nicht ausreichend für Fußfessel-Widerruf
Da derzeit zudem kein dringender Tatverdacht vorliege, dürfe der 51-Jährige auch weiterhin die elektronische Fußfessel tragen und so seinen Strafanteil verbüßen, erklärte Dietmar Knebel, Leiter der Justizanstalt Salzburg, am Dienstagnachmittag. Ein Ermittlungsverfahren alleine sei für einen Widerruf nicht ausreichend, es gelte die Unschuldsvermutung.

Erst wenn sich besagter Tatverdacht erhärte, könne entschieden werden, ob die Fußfessel zu widerrufen sei oder nicht, sagte Knebel. Für einen Widerruf müsse eine Verfehlung der Person vorliegen oder eine Grundvoraussetzung für die elektronische Fußfessel wegfallen, wie zum Beispiel der Arbeitsplatz. In der Phase des elektronisch überwachten Hausarrestes sei es bisher aber nicht zu Unregelmäßigkeiten gekommen, berichtete der Leiter der Justizanstalt.

Mädchen mehrfach vergewaltig und missbraucht
Der 51-Jährige hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16-Jährige mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Er wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten wurde ihm vom Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.

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