Nach massiver Kritik

Grundbuchgebühr: Familien bleiben weiter begünstigt

Österreich
19.10.2012 12:51
Justizministerin Beatrix Karl hat am Freitag die angekündigte Entschärfung der "Grundbuchgebühr Neu" vorgelegt. Nach massiver Kritik werden die Eintragungsgebühren für innerhalb der Familie vererbte Immobilien nun wieder gesenkt. Erreicht wird dies, indem nicht der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie zur Berechnung der Gebühr herangezogen wird, sondern der niedrigere Einheitswert. Karl strebt - Einigung mit der SPÖ vorausgesetzt - einen Beschluss im Ministerrat am kommenden Dienstag an.

Die Grundbuchgebühr macht 1,1 Prozent des Werts einer Immobilie aus. Allerdings werden derzeit unterschiedliche Bemessungsgrundlagen verwendet: Wer ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, muss für die Eintragung ins Grundbuch 1,1 Prozent des tatsächlichen Kaufpreises, also Verkehrswertes, zahlen. Bei unentgeltlichen Übertragungen - also etwa wenn ein Grundstück verschenkt oder vererbt wird - werden 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswerts fällig, in der Regel also deutlich weniger.

Weil die Einheitswerte seit Jahrzehnten nicht aktualisiert wurden, hatte der Verfassungsgerichtshof diese Regelung als "unsachlich" aufgehoben und eine Reparaturfrist bis Ende 2012 gesetzt. Das Justizministerium wollte die Grundbuchsgebühr daher ab 1. Jänner 2013 auch bei Schenkungen und Erbschaften vom Verkehrswert berechnen und nur noch wenige Ausnahmen zulassen. Damit stieß Karl allerdings auf massive Kritik auch in der eigenen Partei, der die ÖVP-Politikerin nun nachgibt.

Erbschaften innerhalb der Familie sollen begünstigt bleiben
Im neuen Entwurf werden die Ausnahmeregelungen deutlich ausgedehnt. Demnach wird die Grundbuchgebühr bei Übertragung innerhalb der Familie weiterhin auf Basis der Einheitswerte berechnet. Als Familie gelten "Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie" (also Kinder, Enkel etc.), Geschwister, Nichten, Neffen sowie Ehegatten, Partner oder Lebensgefährten - Letztere nur bei einem gemeinsamen Wohnsitz. Die Voraussetzung des Wohnbedürfnisses fällt. Erbschaften innerhalb des engeren Familienkreises sowie Betriebsübergaben (auch in der Landwirtschaft) sollen damit begünstigt bleiben.

Ein Sprecher der Ministerin zeigte sich am Freitag zuversichtlich, dass die nun vorgeschlagene Neuregelung einer allfälligen weiteren Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhalten würde, obwohl als Bemessungsgrundlage bei Familien wieder die Einheitswerte herangezogen werden. Das Höchstgericht hatte die alte Regelung ja wegen der Anknüpfung an den Einheitswerten aufgehoben. Der Sprecher der Justizministerin betonte, dass das Höchstgericht "sachlich begründete Ausnahmen" durchaus zulasse. Und die Ausnahmebestimmung für Familien sei sachlich begründet, zumal man an der Familien-Definition des ABGB anknüpfe.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele