Die Gesetzesvorlage wurde von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Verboten werden
Gemeinden können zudem durch Verordnung das Betteln an bestimmten öffentlichen Orten gänzlich untersagen, "wenn dadurch das örtliche Gemeinschaftsleben störende Missstände zu erwarten sind".
Bis zu zwei Wochen Haft möglich
Vorgesehen sind Geldstrafen von bis zu 500 Euro beziehungsweise Freiheitsstrafen von bis zu einer Woche. Organisiertes Betteln wird mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro oder mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen geahndet. Das neue Bettelverbot wird voraussichtlich am 1. Dezember oder am 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Der Bund kann die Gesetzesvorlage innerhalb von acht Wochen beeinspruchen.
Salzburgs Vizebürgermeister Harald Preuner erklärte, durch die Neufassung des Bettelverbots könne das Betteln bei Märkten oder in der Fußgängerzone in der Altstadt untersagt werden. "In diesen Bereichen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden gehäuft." Die vorgesehene Verordnungsermächtigung werde nun durch die Stadt Salzburg aufgegriffen.
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