OLG gab Linzer Recht

bet-at-home muss Zocker 950.000 Euro zurückzahlen

Österreich
08.10.2012 12:42
Die Klage eines spielsüchtigen Linzers gegen den Online-Glücksspielanbieter bet-at-home ist in zweiter Instanz erfolgreich gewesen. Der Mann hatte binnen weniger Monate mehr als eine Million Euro verzockt und zog dann vor Gericht: bet-at-home verfüge in Österreich nämlich über keine gültige Lizenz für Online-Roulette. Das Linzer Oberlandesgericht gab dem Kläger Recht: Der Konzern muss dem Oberösterreicher demnach 950.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nachdem sich der Kläger in Österreichs Casinos schon selbst sperren hatte lassen, wurde er erneut rückfällig: Von Juni 2010 bis April 2011 verzockte der Oberösterreicher 1.064.458 Euro per Mausklick beim Roulette im Internet - und zwar über das Firmenkonto seines Chefs, der einen gut gehenden 70-Mann-Betrieb in Linz führt.

"Mein Mitarbeiter ist hochintelligent und hat alles so perfekt gefälscht, dass ich es erst bemerkt hatte, als das viele Geld schon weg war", so der Unternehmer. Er hatte seinen Angestellten vorerst nicht angezeigt, sondern ihm eine Chance gegeben, zumindest einen Teil der enormen Schulden abzuarbeiten.

Erstgericht wies Klage ab
Während das Erstgericht die Klage des Oberösterreichers abgewiesen hatte, gab ihm das Oberlandesgericht Linz nun Recht. Die Grazer Rechtsanwaltskanlei Greiml & Horwath hatte aufgedeckt, dass der Anbieter bet-at-home über keine gültige Konzession nach dem Glücksspielgesetz verfügt. „Er hat das Online-Roulette verbotenerweise angeboten“, heißt es im aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts.

Christian Horwath, der Anwalt des Spielers, sprach von einem "bahnbrechenden" Entscheid und einer Bestätigung für das Glücksspielmonopol. Nun könnten erstmals Spieler klagen, die von Österreich aus Geld bei einer Internetplattform wie bet-at-home verzocken, so der Grazer Advokat am Montag. "Es wird österreichisches Recht angewendet. Das ist wesentlich und aus Spielerschutzsicht sehr erfreulich."

Glücksspiel-Unternehmen will beim OGH berufen
950.000 Euro soll jetzt bet-at-home also wieder herausrücken. Das Unternehmen will das so allerdings nicht hinnehmen und beim Obersten Gerichtshof Revision einlegen, kündigte ein Sprecher an. Darüber hinaus könne man sich wegen des laufenden Verfahrens zu dem Fall nicht äußern.

Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist es den Mitgliedstaaten der EU überlassen, Glücksspiel anzubieten und von einer Erlaubnis durch eine Behörde abhängig zu machen. Wenn ein EU-Land das betreffende Spiel erlaubt, gilt das aber nicht automatisch auch für einen anderen Staat, erklärte OLG-Sprecher Andre Starlinger. Österreich regle das Glücksspiel im Sinne des Verbraucherschutzes vergleichsweise streng.

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