Der Alkohol ist an allem schuld – da waren sich beim Mordprozess sogar Staatsanwältin Elisabeth Stellnberger und Verteidiger Manfred Luger einig. Der Angeklagte, ein passionierter Jäger, hatte rund drei Promille Alkohol im Blut, als er seinen Trinkkumpanen erschoss. Es sei alles "wie in einem Trance-Zustand" abgelaufen, so der Mann vor Gericht. "Ich wollte ihn nicht töten." Er sei "vielleicht ein Totschläger", aber kein Mörder.
Zechrunde endete in Wohnung des Pensionisten
"Er ist ein Quartalsäufer“, sagte die Anklägerin über den siebenfachen Vater. Manchmal habe er wochenlang nichts getrunken. Es habe aber auch Tage gegeben, da trank Wilhelm K. schon zum Frühstück Jägermeister und zechte am Vormittag an der Tankstelle. So ein Tag war auch der 27. April. Bei Rotwein und Schnaps kam der Jäger, den Freunde wegen seiner Leidenschaft auch "Waffen-Willi" nannten, mit dem 43-jährigen Deutschen ins Gespräch. Später wurde in der Wohnung des 66-Jährigen weitergezecht.
Opfer aus nächster Nähe per Kopfschuss getötet
Als der Deutsche ankündigte, er werde hier übernachten, griff der Pensionist nach einem kurzen Disput zum Trommelrevolver und tötete den 43-Jährigen aus 20 Zentimeter Entfernung mit einem Kopfschuss. Wilhelm K. informierte seine Freunde, die die Polizei alarmierten. Der Mann, der sieben Waffen besaß, ließ sich widerstandslos festnehmen. Sein Mandant - ein "friedlicher und hilfsbereiter" Mensch, der "sternhagelvoll" gewesen sei - stehe dazu, was er getan habe, erklärte Verteidiger Luger. "Aber er wollte den 43-Jährigen nicht umbringen." Der Anwalt plädierte auf "volle Berauschung".
Gutachten: Trotz starker Alkoholisierung zurechnungsfähig
Für eine strafbare Handlung im Zustand voller Berauschung hätten laut Anklägerin freilich höchstens drei Jahre gedroht. Der Beschuldigte sei trotz seiner damals starken Alkoholisierung aber sehr wohl zurechnungsfähig gewesen, zitierte Stellnberger aus einem Gutachten. Der Pensionist, gegen den einmal nach einem Streit mit seiner mittlerweile verstorbenen Exfrau vorübergehend ein Waffenverbot ausgesprochen worden war, habe den Tathergang im Polizeiverhör zudem detailliert geschildert. Wilhelm K. hatte hingegen vor Gericht ausgesagt, dass er sich an nichts mehr erinnern könne.
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