Die Erben fordern 6,25 Millionen Euro als Entschädigung. Wie hoch die Entschädigung aber tatsächlich wird, wird in einem weiteren Verfahren oder außergerichtlich befunden werden müssen.
Die Vertreter der Stadt Linz hatten ein zuvor vorgebrachtes Vergleichsangebot der Erben abgelehnt. Dieses sah eine zehnprozentige Reduzierung des Streitwertes vor. Kulturdirektor Julius Stieber erklärte, dass man bisher lediglich von einem Wert im Hunderttausender-Bereich ausgegangen sei und zudem auch die Echtheit eines der Bilder angezweifelt werde. Ob man in Berufung gehe, müsse von Verwaltung und Politik entschieden werden. Die Stadt hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.
Nachfahren haben bereits 100.000 Euro erhalten
Zur Vorgeschichte: Eine Kunstmalerin und -sammlerin hatte 1951 der Neuen Galerie der Stadt Linz vier Bilder als Leihgaben überlassen: die Zeichnung "Zwei Liegende" von Gustav Klimt sowie die Schiele- Werke "Junger Mann" (Aquarell), "Tote Stadt" (Ölgemälde) und "Paar" (Zeichnung). Nachdem die Bilder verschwunden waren, zogen die Erben vor Gericht und forderten zunächst für das "Paar" eine Entschädigung.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit durch alle Instanzen wurden ihnen vom Gericht 100.000 Euro zugesprochen, die sie auch erhielten. Beim aktuellen Rechtsstreit geht es um die restlichen drei Bilder.
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