Bilder verschwunden

Linzer Gericht spricht Erben Entschädigung zu

Österreich
27.09.2012 14:46
Im Rechtsstreit um drei verschwundene Klimt- und Schiele-Bilder hat das Landesgericht Linz den Anspruch der Erben gegenüber der Stadt Linz auf eine Entschädigung bestätigt. Die Besitzerin hatte im Jahr 1951 die Werke an die Neue Galerie der Stadt verliehen. Als die Nachkommen der ursprünglichen Eigentümerin die Exemplare zurück wollten, waren sie nicht mehr auffindbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Erben fordern 6,25 Millionen Euro als Entschädigung. Wie hoch die Entschädigung aber tatsächlich wird, wird in einem weiteren Verfahren oder außergerichtlich befunden werden müssen.

Die Vertreter der Stadt Linz hatten ein zuvor vorgebrachtes Vergleichsangebot der Erben abgelehnt. Dieses sah eine zehnprozentige Reduzierung des Streitwertes vor. Kulturdirektor Julius Stieber erklärte, dass man bisher lediglich von einem Wert im Hunderttausender-Bereich ausgegangen sei und zudem auch die Echtheit eines der Bilder angezweifelt werde. Ob man in Berufung gehe, müsse von Verwaltung und Politik entschieden werden. Die Stadt hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

Nachfahren haben bereits 100.000 Euro erhalten
Zur Vorgeschichte: Eine Kunstmalerin und -sammlerin hatte 1951 der Neuen Galerie der Stadt Linz vier Bilder als Leihgaben überlassen: die Zeichnung "Zwei Liegende" von Gustav Klimt sowie die Schiele- Werke "Junger Mann" (Aquarell), "Tote Stadt" (Ölgemälde) und "Paar" (Zeichnung). Nachdem die Bilder verschwunden waren, zogen die Erben vor Gericht und forderten zunächst für das "Paar" eine Entschädigung.

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit durch alle Instanzen wurden ihnen vom Gericht 100.000 Euro zugesprochen, die sie auch erhielten. Beim aktuellen Rechtsstreit geht es um die restlichen drei Bilder.

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