"Ich habe mit sofortiger Wirkung Frau Amlacher von ihrer Funktion als Bezirksobfrau enthoben. Ebenfalls wird ihre Mitgliedschaft im BZÖ bis zur vollständigen Klärung aller Vorwürfe ruhend gestellt", erklärte Bucher. Frau Amlacher sei eine ehrenamtliche Bezirksfunktionärin, die sich bisher durch großen Einsatz ausgezeichnet habe. Die aktuell erhobenen Vorwürfe verlangten jedoch "eine klare und sofortige Lösung".
Strafantrag eingebracht
Im aktuellen Verfahren wurde bereits ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft eingebracht. Der Ausgang des Prozesses ist allerdings noch offen. Drei Gutachter sind mit dem Verfahren befasst. "Es gibt kein Urteil, keinen Schuldspruch, es gilt die Unschuldsvermutung", sagte Amlacher selbst und wies alle Vorwürfe entschieden zurück.
15-monatige Freiheitsstrafe wegen Scheinrechnungen
Bereits 2010 hatte sich die BZÖ-Funktionärin vor Gericht verantworten müssen, da sie ihren früheren Arbeitgeber mit Scheinrechnungen um 31.600 Euro geprellt hatte. Das Geld landete letztlich auf dem Konto ihres Lebensgefährten. Die 15-monatige bedingte Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Die Probezeit läuft also noch bis 2013.
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