Urkunde besiegelt

Ausgebürgerter ist nun wieder offiziell Österreicher

Österreich
04.09.2012 12:22
Jener 65-jährige Oberösterreicher, der nach über 40 Jahren ausgebürgert wurde, weil ihm in den Nachkriegswirren irrtümlich ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt worden war, ist nun wieder offiziell Österreicher. Josef Gruber, Leiter der Abteilung Staatsbürgerschaft, und Landesrat Viktor Sigl überreichte dem Mann am Dienstag die Urkunde für die österreichische Staatsbürgerschaft (Bild).

Nun kann der ehemals staatenlose Eugen Nerger bei der Bezirkshauptmannschaft seinen neuen österreichischen Reisepass beantragen. "Ich bin froh, dass jetzt alles ein solches Ende gefunden hat. Für mich war ja immer klar, dass ich Österreicher bin. Jetzt hole ich mir noch einen Reisepass, dann ist alles komplett, und ich bin wirklich für immer Österreicher", so der 65-Jährige. "Jetzt ist er es auch auf echtem Papier nochmals ganz offiziell - und rechtmäßig", betonte Landesrat Sigl.

Hatte Pass zu Unrecht besessen
Die Mutter des Mannes wurde als österreichisch-ungarische Staatsangehörige in Czernowitz in der heutigen Ukraine geboren. Sie galt 35 Jahre lang als staatenlos und wurde dann Deutsche. Der Vater, ein Moldawiendeutscher, hatte in den 1950er-Jahren bei seiner eigenen Einbürgerung in der Steiermark offenbar vergessen, für seinen Sohn ebenfalls eine Staatsbürgerschaft zu beantragen.

In den 1960er-Jahren wurde dem Sohn dann von steirischen Behörden ein Pass ausgestellt. Dieser wurde Eugen Nerger vor vier Jahren aber wieder abgenommen, als Erhebungen ergaben, dass er das Dokument - ohne sein Wissen - zu Unrecht besessen hatte. Er hatte den Wehrdienst abgeleistet und war jahrzehntelang mit dem österreichischen Pass auf Sommerurlaub gefahren.

Staatsbürgerschaftsantrag gestellt
Nach einem Gespräch mit Sigl im Mai hatte sich Nerger bereit erklärt, einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft zu stellen. Dadurch wurde es möglich zu erheben, ob die nötigen Voraussetzungen wie Bezugszeiten in der beruflichen Laufbahn, anrechenbare Einkommen der vergangenen Jahre bis hin zur Beantragung der ihm zustehenden Ausgleichszulage erfüllt seien.

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