"Gerechtigkeit siegt"

Salzburg: Sextäter erhält vorerst keine Fußfessel

Österreich
27.08.2012 15:50
Der 51-jährige Sexualstraftäter aus Salzburg wird vorerst keine elektronische Fußfessel erhalten. Justizministerin Beatrix Karl habe am Freitag einen Antrag an den Verwaltungsgerichtshof auf aufschiebende Wirkung gestellt, sagte Sven Pöllauer, ein Sprecher der Ministerin, am Montag. Man warte die Entscheidung über den Antrag ab. Bis dahin erhalte der Mann auch keine elektronische Fußfessel, erklärte Pöllauer. Opferanwalt Nikolaus Rast zeigte sich zufrieden. Er gehe davon aus, dass nun "die Gerechtigkeit siegen" werde.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der ehemalige Hundetrainer ab Dienstag in den elektronisch überwachten Hausarrest überstellt wird. Der Salzburger hatte bekanntlich wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten. Das Oberlandesgericht Linz entschied unlängst, dass der 51-Jährige den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronischen Hausarrest verbringen darf.

Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt
Nach einem medialen Aufschrei und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte die Justizministerin am vergangenen Donnerstag an, den Anlassfall vom Verwaltungsgerichtshof prüfen zu lassen. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung sei einen Tag später an den VwGH gestellt worden, berichtete Pöllauer.

Vom VwGH hieß es am Montagvormittag, dass der Antrag auf aufschiebende Wirkung noch nicht eingelangt sei. Allgemein könne man damit rechnen, dass es nach Einlangen des Antrages etwa drei Wochen dauern werde, bis darüber entschieden wird, erläuterte Mediensprecher Heinz Kail. Auf das Vorgehen des Justizministeriums, von der elektronischen Fußfessel so lange abzusehen, bis der Verwaltungsgerichtshof über die aufschiebende Wirkung entschieden hat, habe man keinen Einfluss, sagte Kail.

Opfer appellierte an die Justizministerin
Auch das mittlerweile 22-jährige Opfer hatte an das Justizministerium appelliert, den Vollzug bei dem Vergewaltiger bis zur Entscheidung des VwGH (über Haft oder Fußfessel, Anm.) auszusetzen. Ansonsten könne es passieren, dass der Mann die sechs Monate mit der Fußfessel "absitzt", bevor eine Entscheidung gefallen ist, ob er nun die Fessel tragen darf oder in Haft kommt. "Da führt sich die Entscheidung ad absurdum", hatte die junge Frau betont. Zur "Krone" sagte sie am Montag, dass der Verwaltungsgerichtshof nun ihre "letzte Hoffnung" darauf sei, dass ihr Peiniger nun vielleicht doch in Haft komme.

Ihr Rechtsvertreter Rast meinte "sehr erleichtert": "Ich gehe davon aus, dass die Gerechtigkeit siegen wird und ein Mädchen, das mit 15 mehrfach vergewaltigt wird, nicht mit ansehen muss, wie der Täter ungestraft davonkommt."

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