Überfall in Linz

Feuerattentat auf Bank: Mehrjährige Haft für Zündler

Österreich
21.08.2012 13:11
Ein 19-jähriger Bosnier und ein 20-jähriger Oberösterreicher haben nach einem Banküberfall, den sie Anfang Mai mit einem Feuerattentat verüben wollten, am Dienstag in Linz Strafen von dreieinhalb und vier Jahren Haft ausgefasst. Außerdem kommen auf die beiden saftige Schadenersatzforderungen zu. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Beschäftigungslosen hatten sich erst im April über Freunde kennengelernt. Sie lebten jeweils vom Geld ihrer Mütter und waren in finanziellen Nöten - nicht zuletzt, weil sie auch immer wieder Suchtgift konsumierten. Deshalb planten sie, einen Überfall zu begehen. Zuerst nahmen sie ein Wettbüro ins Visier. Da sie dort aber zu wenig Geld erwarteten, kamen sie auf die Idee, eine Bank in Linz zu überfallen.

Das Duo kaufte Benzin, besorgte sich Kleidungsstücke zur Vermummung und einen Plastiksack für die Beute, versteckte Wechselkleidung in der Nähe des Geldinstitutes, besprach den Tatablauf und den Fluchtweg. Am 4. Mai gingen sie kurz vor Mittag in die Bank und verschütteten überall das Benzin. Auch eine der Angestellten bekam etwas davon ins Gesicht und erlitt eine Augenverletzung.

Feuerwand versperrte Weg
Die Angeklagten hatten ursprünglich nur damit drohen wollen, den Treibstoff anzuzünden, beziehungsweise wollten so nach dem Überfall eine Verfolgung verhindern. Aus Nervosität taten sie es aber gleich. Sofort versperrte ihnen eine mächtige Feuerwand den Weg zum Pult, wo das Geld lag. Deshalb flüchteten die beiden ohne Beute.

Ein Bankkunde rutschte in die Flammen, woraufhin seine Hose zu brennen begann. Ein Bankangestellter rettete ihn mit einem Feuerlöscher. Die jungen Männer wurden wenig später, nicht zuletzt aufgrund der Aufnahmen aus der Überwachungskamera, ausgeforscht und festgenommen.

Haftstrafen, Schmerzensgeld und Schadenersatz
Beide Burschen waren von Anfang an geständig - auch in der Verhandlung, in der ihnen schwerer Raub und schwere Sachbeschädigung vorgeworfen wurde. Das wirkte sich unter anderem mildernd auf das Strafausmaß aus. Erschwerend war hingegen für einen der Angeklagten, dass er schon wegen umfangreicher Graffiti-Schmierereien mit Tausenden Euro Schaden vorbestraft war. Zudem wurde er wieder straffällig, während noch das Berufungsverfahren im Zusammenhang mit einer Körperverletzung lief.

Beide wurden obendrein zu Schadenersatz beziehungsweise Schmerzensgeld von je 1.000 Euro für die vier Personen verurteilt, die sich zum Zeitpunkt des Überfalls in der Filiale befunden hatten. Außerdem müssen sie zumindest 20.000 Euro an das Geldinstitut und seine Versicherung zahlen. Der Schaden wird noch höher beziffert, dazu wurde die Bank allerdings auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Die Angeklagten beriefen gegen die Strafhöhe, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

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