"Immer gefährlich"

Sbg: Frau versetzte Exekutor Fußtritt – drei Monate bedingt

Österreich
21.08.2012 12:32
Weil sie einem Gerichtsvollzieher im März des Vorjahres einen Fußtritt versetzt hatte, ist eine 55-jährige Ungarin am Dienstag am Landesgericht Salzburg zu drei Monaten bedingt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt worden. Die arbeitslose Frau beteuerte zwar ihre Unschuld, sie nahm das Urteil aber an. Die Bewährungszeit von drei Jahren sei aber zu hoch, maßregelte sie den Richter.

Mit einem Tritt gegen den linken Fersenknöchel soll die von einer 480-Euro-Witwenpension lebende Ungarin den 25-jährigen Gerichtsvollzieher des Bezirksgerichts Salzburg aus ihrer Garconniere in Salzburg "komplimentiert" haben. Der Justizbedienstete schilderte im Zeugenstand, dass er an der Türe geläutet habe, die Frau habe geöffnet und er habe ihr seinen Dienstausweis gezeigt. "Sie bestritt, dass sie Schulden gemacht habe und sagte dann, sie könne nicht zahlen", berichtete der 25-Jährige.

"Akt ist komplett zerwuzelt worden"
Als er ihr klargemacht habe, dass ihr Fernseher und der Receiver zu pfänden seien, "ist sie auf mich los und wollte die Akten zerreißen. Ein Akt ist komplett zerwuzelt worden." Da ein Messer am Wohnzimmertisch gelegen sei, habe er den Rückzug angetreten, sagte er zu Richter Johannes Huber. "Wenn es um das Eigentum geht, ist es immer gefährlich. Sie hat mich am nächsten Tag im Büro beschimpft. Sie sagte, sie wünsche mir den Tod."

Die Version der Ungarin, die den Wahrheitsgehalt ihrer Angaben mit ihrem Gottglauben untermauerte, war völlig konträr: "Er ist einfach herein und ich hatte große Angst. Er zeigte mir keinen Ausweis. Die Akten hat er selber zerknittert." Mit ihrem Fuß habe sie nur die Wohnungstüre zuschieben wollen, mehr nicht." Der Fernseher wurde später unter Polizeischutz abgeholt.

Richter hielt Aussage des Exekutors für glaubwürdiger
Der Verteidiger meinte, die Beschuldigte habe den Zeugen nicht als Gerichtsvollzieher identifizieren können. "Sie war in einer Stresssituation, sie hat sich sehr aufgeregt, das dürfte zu der hitzigen Atmosphäre geführt haben." Der Richter hielt allerdings die Aussage des Exekutors für glaubwürdiger.

Bei einem Strafrahmen von drei Jahren bewege sich der Schuldspruch deutlich im unteren Bereich, betonte Huber. Er sprach die Frau vom Vorwurf der versuchten Sachbeschädigung frei, weil ein bedingter Vorsatz, die Akten zu zerstören, nicht nachweisbar sei. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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