Anbieter abgemahnt

App-Stores bestehen AGB-Check nicht

Web
20.08.2012 13:37
Große Teile der Nutzungsbestimmungen von App-Stores sind nach Auffassung der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rechtswidrig. Oft fehle im Webauftritt der Anbieter ein Impressum, die Vertragsbedingungen seien zu lang, und viele Klauseln benachteiligten die Nutzer, so die Verbraucherschützer. Der Verband hat darum nun Abmahnungen versandt.

Um zu überprüfen, wie die App-Store-Betreiber mit dem Verbraucherschutz umgehen, nahm der vzbv die Vertragsbedingungen von fünf Unternehmen unter die Lupe. Das Ergebnis ist ernüchternd: Je 25 Klauseln beanstandete der vzbv bei Google und Apples iTunes, 19 waren es bei Samsung, 15 bei Nokia und zehn bei Microsoft.

Vor allem die Länge der Vertragsbedingungen sei kritisch. So waren die Bedingungen bei iTunes 21 A4-Seiten lang und fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße neun gehalten. Das verhindert laut vzbv, dass Verbraucher die AGB in vollem Umfang wahrnehmen und begreifen.

Datenschutz-Klauseln rechtswidrig
Rechtswidrig sind nach Ansicht des Verbands insbesondere Bedingungen zum Datenschutz: Eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Verbraucherdaten werde nicht eingeholt. Zum Beispiel wurden nach den Bestimmungen von Google, iTunes und Nokia personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hatten, teilte der Verband mit. Eine Kontrolle über diese sensiblen Daten ließen die Vertragsbedingungen nicht zu.

Oftmals seien die Formulierungen der Klauseln zudem nicht verständlich, nicht nachvollziehbar und schränkten sogar Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher ein: Google verwendete demnach unbestimmte Begriffe wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen". Apple wollte bei iTunes selbst entscheiden, ob der Verbraucher bei Nichtleistung Ansprüche geltend machen kann, und beschränkte eventuelle Ansprüche auf Neulieferung beziehungsweise Erstattung des Preises.

Microsoft und Nokia behielten sich vor, Inhalte beziehungsweise den Zugriff zum Dienst nach eigenem Gutdünken zu beschränken. Samsung machte die Haftung unter anderem von einem erheblichen Mangel abhängig.

Online-Auftritte ohne Impressum
Auf den App-Store-Seiten von Microsoft, Google und Nokia war nicht einmal ein Impressum vorhanden, kritisierten die Verbraucherschützer. Diese Anbieterkennzeichnungen sei jedoch erforderlich, um mit dem Unternehmen bei Beschwerden in Kontakt treten zu können. Erst nach einer Abmahnung durch den vzbv seien die Betreiber ihren Informationspflichten nachgekommen, hieß es.

Nur Microsoft und Nokia haben bisher vollständig Unterlassungserklärungen abgegeben und die Beanstandungen umfassend abgestellt. Gegenüber Google und Apple hat der vzbv Klage erhoben.

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