Winkler hatte eine Beschwerde gegen die Suspendierung bei der Berufungskommission eingebracht. Für ihn ist die Aufhebung der Suspendierung ein Etappensieg in seinem Kampf "gegen die Verursacher einer Intrige", wie er am Dienstag sagte. Er werde sich eine strafrechtliche Vorgangsweise gegen diese Personen noch überlegen, so der Jurist.
Der Polizeijurist erklärte am Dienstag, er werde seinen Dienst weiterhin korrekt und unbeeinflusst versehen. "Nach Vereinbarung mit dem Herrn Polizeidirektor werde ich keine Glücksspielakte mehr bearbeiten und bin darüber eigentlich sehr froh." Mayr sagte, dass die vorläufige Suspendierung von Winkler keine überzogene Vorgangsweise gewesen sei. "Ein Teil der Vorwürfe ist entkräftet worden."
Telefonüberwachung und Hausdurchsuchung rechtswidrig
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat ihre Ermittlungen gegen den 54-jährigen Beamten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs aber noch nicht abgeschlossen. Die Behörde musste jedoch aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgerichtes Linz vom 18. Mai das Datenmaterial aus der Telefonüberwachung am 6. Juni vernichten. Auch die Hausdurchsuchung bei Winkler sei gesetzeswidrig gewesen, entschied das OLG (siehe Infobox). Der Jurist hatte sich gegen die Erhebungsschritte der Justiz gewehrt und eine Beschwerde beim OLG eingebracht.
Der Strafreferent soll laut Staatsanwaltschaft im Zeitraum 2008 bis 2010 in mehreren strittigen Verwaltungsverfahren vorläufige Beschlagnahmen von Glücksspielautomaten durch die Finanzbehörde widerrechtlich aufgehoben haben. Der Hofrat wurde am 11. April 2012 vom Salzburger Polizeidirektor Gottfried Mayr vorläufig suspendiert. Eine Disziplinarkommission entschied am 7. Mai, dass Winkler weiterhin suspendiert bleibt. Dagegen hatte er berufen und nun Recht bekommen. Winkler hat auch gegen die vorläufige Suspendierung, die ein Monat dauerte, beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde eingebracht, die noch anhängig ist.
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