Apple muss die Besucher seiner britischen Website über das Urteil in Kenntnis setzen - es muss mindestens sechs Monate lang abrufbar sein. Außerdem hat Richter Colin Birss Apple entsprechende Anzeigen in verschiedenen britischen Zeitungen auferlegt.
Damit solle der Image-Schaden, den Samsung durch die Kopiervorwürfe erlitten habe, wiedergutgemacht werden, berichtet die Finanznachrichtenagentur Bloomberg. Ob es tatsächlich so weit kommt, ist aber fraglich, da Apple gegen das Urteil bereits Einspruch eingelegt hat.
Richter Birss hatte in seinem Urteil vom 9. Juli befunden, das Galaxy Tab sei nicht "cool" genug, um eine iPad-Kopie zu sein - daher könne es auch nicht verwechselt werden. Galaxy Tabs hätten "nicht die gleiche absichtliche und extreme Einfachheit, die das Apple-Design auszeichnet" (siehe Infobox).
Nicht enden wollender Patentkrieg
Apple trägt mit Samsung - sowie diversen weiteren Rivalen auf dem Tablet- und Smartphone-Markt - weltweit millionenschwere Patentkämpfe aus. Die Bilanz ist durchwachsen, zuletzt scheiterte Apple mit einer Klage gegen das Xoom-Tablet von Motorola. Das Landgericht Düsseldorf entschied diese Woche, das Tablet verstoße nicht gegen die von Apple geschützten sogenannten Geschmacksmuster. In den USA konnte Apple dafür Ende Juni einen wichtigen Etappensieg erringen: Eine Richterin in Kalifornien stoppte USA-weit den Verkauf des Galaxy Tab 10.1. Auch in Deutschland wurde dieses bereits verboten und von Samsung durch das leicht abgeänderte Modell 10.1N ersetzt, allerdings geht Apple auch gegen dieses gerichtlich vor.
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