Beide Seiten können gegen das Urteil in die nächste Instanz, das Oberlandesgericht gehen. Dort wird am 24. Juli auch eine Entscheidung über die Klage von Apple gegen Samsung fallen. Dann geht es um das Tablet Galaxy 10.1 N.
Auch diesem Modell hatte das Landgericht in erster Instanz eine ausreichende Unterscheidbarkeit vom iPad bescheinigt. Das Tablet war entwickelt worden, nachdem der Verkauf einer Vorgängerversion tatsächlich wegen zu großer Ähnlichkeit mit Apples Produkt untersagt worden war.
Die Auseinandersetzungen um Patente und Geschmacksmuster vor deutschen Gerichten zwischen Apple und seinen Wettbewerbern sind Teil eines großen Rechtsstreits, der weltweit in mehreren Ländern erbittert ausgetragen wird. Ähnlich wie das Galaxy findet Motorolas Xoom bisher nur wenige Käufer: An den Marktführer iPad reichen beide bei Weitem nicht heran.
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