"Seit einigen Jahren wurden die Regelungen für das Mitnehmen von Hunden innerhalb der Europäischen Union schrittweise vereinheitlicht", erklärt Experte Marius Tünte. "Seit dem 1. Januar 2012 haben auch die bisherigen Ausnahmeländer Großbritannien, Malta, Schweden und Irland ihre Einreisebestimmungen gelockert."
Das Reisen wird damit für Hund und Halter noch angenehmer: Hunde müssen nun keinen Bluttest für Tollwut mehr über sich ergehen lassen, auch die Zeckenbehandlung fällt weg. Eins bleibt jedoch: Tierhalter, die nach Finnland, Malta, Großbritannien oder Irland reisen wollen, müssen ihre Tiere nach wie vor gegen Bandwürmer behandeln lassen und dies bei Einreise auch nachweisen können.
Darüber hinaus braucht der Vierbeiner für den Trip in ein Urlaubsland der EU eine gültige Tollwutimpfung. Damit diese den Hund wirksam schützt, muss sie mindestens 21 Tage alt sein. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers und muss daher im EU-Heimtierausweis vermerkt werden.
Zusätzlich muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Das gilt jedoch nicht für Tiere, die vor Juli 2011 mit einer gut lesbaren Tätowierung gekennzeichnet wurden. "Der Heimtierausweis ist ein wichtiges Dokument für Hundehalter auf Reisen. Der Tierarzt trägt hier alle Impfungen, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres ein", erklärt Marius Tünte. "Am besten legt man den Heimtierpass direkt zu den übrigen Reiseunterlagen, damit er nicht vergessen wird."
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