"Platz nach unten"

Mordfall Paulina: Verteidiger meldet Berufung an

Österreich
29.06.2012 13:28
Der Prozess um den Mordfall Paulina in Oberösterreich geht in die zweite Instanz. Verteidiger Farid Rifaat (Bild) meldete am Freitag Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, auch die Staatsanwaltschaft Wels berief gegen das Strafmaß von fünf Jahren, zu dem der Stiefbruder der 14-Jährigen am späten Dienstagabend verurteilt worden war.

Der 20-jährige Stiefbruder des Opfers war am Dienstag zur Mindeststrafe von fünf Jahren wegen Beihilfe zum Mord an der 14-Jährigen verurteilt worden. Der Haupttäter, der Vater des Beschuldigten, hatte in der Untersuchungshaft Selbstmord verübt. Der Sohn bekannte sich schuldig und beteuerte, dass er die Tat bereue. Er soll seinem Vater aber hörig gewesen sein und deshalb bei dem Mord geholfen haben.

Strafmaß "angemessen und richtig"
Rifaat findet, dass "eine Strafe zwischen einem Freispruch für einen entschuldigenden Notstand und den fünf Jahren" angebracht wäre. Zwar sei die Entscheidung des Gerichts, wie Rifaat noch am Mittwoch erklärt hatte, "durchaus angemessen und richtig" gewesen. Dennoch hätte es aus seiner Sicht sogar noch Platz für die außerordentliche Strafmilderung gegeben und damit ein Unterschreiten der an sich vorgesehenen Untergrenze des Strafrahmens.

"In diesem Fall hat es so viele außerordentliche Milderungsgründe gegeben, dass man das in Betracht hätte ziehen können", verwies der Anwalt vor allem auf die vom psychiatrischen Sachverständigen festgestellte extreme Abhängigkeit vom Vater. Am Freitag legte der Verteidiger schließlich Rechtsmittel ein, zumal die Staatsanwaltschaft das ebenfalls getan hatte.

14-Jährige von Stiefvater mit Strick erwürgt
Laut Anklageschrift hatten der verstorbene Haupttäter und sein damals 19-jähriger Sohn vor der Tat ein Erdloch in St. Wolfgang ausgehoben, wo sie ihr Opfer später verscharrten. Am 5. Juli 2011 lauerten sie dem Mädchen in Bad Ischl auf dem Schulweg auf. Der Vater schlug seiner Stieftochter mit einer Taschenlampe auf den Kopf, zerrte sie ins Auto und ließ sich von dem Burschen zu dem vorbereiteten Grab fahren.

Dort befahl er seinem Sohn, ihm einen Strick zu reichen, mit dem er Paulina erwürgte. Der Angeklagte beteuerte, er habe bis zuletzt gehofft, dass sein Vater von dem Plan ablassen würde. Der Vater wollte sich offenbar an der Mutter des Opfers rächen, weil sie ihn verlassen hatte.

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