Das Landgericht Hamburg verbot den weiteren Vertrieb der betroffenen Geräte und verpflichtete die unterlegenen Firmen zur Zahlung von Schadenersatz. Zur Berechnung der fälligen Summe müssen sie Auskunft über den Umfang des Handels erteilen. Bei den Einzelhändlern handelt es sich nach Angaben eines Gerichtssprechers um ein Saturn- und zwei Media-Markt-Geschäfte. Die Beklagten können gegen das Urteil beim Oberlandesgericht in der Hansestadt Rechtsmittel einlegen.
Das Patent betreffe die Entwicklung eines Halbleiter-Bauelements, erklärte das Landgericht. Damit könne "auf technisch einfache Weise und mit geringem Bauteileaufwand mischfarbiges, insbesondere weißes, LED-Licht" erzeugt werden. Osram habe sich zur Verbesserung der Technik den Einsatz eines besonders zusammengesetzten Leuchtstoffs patentrechtlich schützen lassen.
LG habe ohne Zustimmung des Leuchtmittelherstellers ein Bauteil verwendet, das alle Merkmale der Erfindung enthielt, insbesondere den Leuchtstoff, erklärte das Gericht. Die Einzelhändler hätten die Geräte, die gegen das Osram-Patent verstoßen, verkauft.
Osram streitet sich wegen der Verwendung von patentgeschützten LED-Technologien auch mit dem südkoreanischen Elektronikhersteller Samsung. Von dem Verfahren in Hamburg war aber nur LG betroffen. Eine Stellungnahme des südkoreanischen Konzerns lag am Donnerstag zunächst nicht vor.
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