Sachkundenachweis

Salzburg beschließt strengere Regeln für Hundebesitzer

Österreich
13.06.2012 13:26
Der Salzburger Landtag hat am Mittwoch einstimmig strengere Regeln für Hundebesitzer beschlossen. Künftig muss jeder Halter die Neuanschaffung eines Vierbeiners seiner Heimatgemeinde binnen einer Woche melden. Zudem sind ein Sachkundenachweis und eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Bei dem Sachkundenachweis unterscheidet das Salzburger Gesetz zwischen gefährlichen und ungefährlichen Hunden. Für das Halten ungefährlicher Hunde reicht eine theoretische Ausbildung bei einem ausgebildeten Hundetrainer oder Tierarzt. Bei gefährlichen Hunden ist - wie in Wien - auch eine praktische Ausbildung mit dem eigenen Vierbeiner vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung muss für jeden Hund Schäden über mindestens 725.000 Euro abdecken.

Kontrollieren müssen die neuen Bestimmungen die Gemeinden selbst, sie können aber auch die Unterstützung der Polizei anfordern. Hundebesitzer, die sich weigern, ihr Tier zu melden oder den Hundeführschein zu absolvieren, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen. Im Wiederholungsfall kann das Tier auch abgenommen werden.

Anlassfall war Rottweiler-Attacke
Anlassfall für die Gesetzesänderung war ein Zwischenfall mit einem Rottweiler am 6. Mai 2011: Das Tier hatte in Wals einen Zaun übersprungen und eine Vierjährige angefallen. Er riss dem Mädchen einen etwa 20 Zentimeter langen und fünf Zentimeter breiten Hautlappen vom Kopf, das Kind musste über 30-mal operiert werden. Drei Wochen später beauftragte der Landtag einstimmig die Landesregierung mit der Erstellung eines entsprechenden Gesetzesvorschlages, der nun beschlossen wurde.

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