Von AK bekämpft

Anwalt wollte nach 28 Jahren offene “Schulden” zurück

Österreich
10.06.2012 13:43
Unter dem Motto "Fröhliches Versenden von Zahlscheinen" ist wohl ein Anwalt auf Opfersuche gegangen. Eine Niederösterreicherin erhielt jedenfalls ein Schreiben, wonach sie angeblich offene Beträge aus dem Jahr 1984 nachzahlen sollte. Die Arbeiterkammer half der Frau: "Die Forderung wurde daraufhin zurückgezogen."

Zur Vorgeschichte: 1984 nahm die heutige Pensionistin umgerechnet 1.700 Euro als Darlehen bei einer Pfandleihe auf, 1999 ging dieses Unternehmen in Konkurs. Der Insolvenzverwalter verkaufte die ausstehende Forderung schließlich weiter - und jahrelang meldete sich bei der nun 68-Jährigen niemand wegen angeblich offener Beträge – bis heuer.

Großer Schock für die Pensionistin
Plötzlich flatterte der Frau ein Schreiben ins Haus, indem sie 3.100 Euro zahlen sollte. "Für die Pensionistin war das ein großer Schock. Ihr wurde in dem Brief gleich mit Klage und Zugriff auf ihr Vermögen gedroht", sagt Arbeiterkammer-Experte Ernst Hafrank. Zwar gebe es die Möglichkeit, offene Darlehensrückzahlungen zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen zu verlangen. "Aber dies erst nach fast drei Jahrzehnten zu tun, ist einfach nicht in Ordnung."

Außerdem besaß die Frau nach so langer Zeit gar keine Unterlagen mehr über etwaige Verbindlichkeiten. Die Konsumentenschützer halfen der 68-Jährigen und wollten von dem Anwalt Details zu der Summe wissen. Das zeigte Wirkung: "Die Forderung wurde daraufhin zurückgezogen."

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