Buwog-Aktenaffäre

Stiftungsvorstand von Grasser zu Geldstrafe verurteilt

Österreich
31.05.2012 16:11
In der Affäre um Buwog-Akten in Liechtenstein ist am Donnerstag in Vaduz der Stiftungsvorstand von Karl-Heinz Grasser wegen Urkundenunterdrückung zu einer teilbedingten Geldstrafe von umgerechnet rund 106.000 Euro verurteilt worden. Die Hälfte des Betrages wurde vom Gericht bedingt für drei Jahre nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat sofort Berufung angemeldet.

Das Fürstliche Landgericht folgte in seinem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner zur Last gelegt, anlässlich einer Akteneinsicht am 19. Oktober 2011 ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters und ohne Empfangsbestätigung Urkunden aus einem Gerichtsakt entnommen und bis 28. November 2011 einbehalten zu haben.

Richter Stefan Rosenberger berief sich in der Urteilsbegründung darauf, dass die Sekretärin des zuständigen Landrichters den Anwalt bei der Akteneinsicht ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die beschlagnahmten Akten aus dem Gerichtsakt nicht mitgenommen werden dürfen. Ebenfalls habe man den Juristen darauf aufmerksam gemacht, dass ein ergänzendes Rechtshilfeersuchen der Wiener Justizbehörden vorliege, welches die genannten Akten betrifft.

Angeklagter: "War nur pragmatische Bitte"
Der Angeklagte verteidigte sich damit, dass der Landrichter allenfalls eine "pragmatische Bitte" geäußert habe, die Unterlagen - für den Fall eines neuerlichen Amtshilfeansuchens aus Österreich - nicht mitzunehmen. Von einer juristisch bindenden Anweisung des Richters könne man da nicht reden. Er berief sich auf eine Gerichtsentscheidung vom Oktober, derzufolge Rechtshilfe für Österreich im Zusammenhang mit den Buwog-Ermittlungen zu diesem Zeitpunkt abgelehnt wurde. Aus diesem Grund hätten die beschlagnahmten Unterlagen nicht mehr als beschlagnahmt gegolten.

Grasser-Anwalt: "Ist meinem Klienten vollkommen egal"
Grassers Rechtsanwalt in Österreich, Manfred Ainedter, zeigte sich unbeeindruckt von der nicht rechtskräftigen Geldstrafe. "Ob die Unterlagen aus Liechtenstein ausgefolgt werden oder nicht, ist meinem Klienten vollkommen egal, er muss nicht befürchten, dass ihn das belastet", sagte Ainedter.

Akten vor einem Jahr beschlagnahmt
Die Unterlagen waren bei einer Hausdurchsuchung bei Grassers Treuhänder im April 2011 beschlagnahmt worden. Seit über einem Jahr kämpft die österreichische Justiz um die Herausgabe der Akten. Die Betroffenen haben bisher zahlreiche Rechtsmittel dagegen erhoben.

In der Affäre rund um die Buwog-Ermittlungen im Fürstentum hat die Liechtensteiner Regierung im vergangenen Dezember Österreich zugesagt, dass alle Vorfälle "sofort und vor allem lückenlos aufgeklärt werden". Österreich wurde ein "zügiges Vorgehen" im Rechtshilfeersuchen rund um mutmaßliche Geldflüsse von Grasser zugesichert.

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