"Für Möbel und so"

Geld veruntreut und Überfall erfunden – ein Jahr Haft

Österreich
30.05.2012 13:00
Als zweifaches Opfer von Banküberfällen hatte eine junge Oststeirerin Anfang des Jahres für Aufsehen gesorgt - doch wie sich herausstellte, war der zweite Überfall nur vorgetäuscht. Die 24-Jährige hatte sich regelmäßig selbst am Bankomaten bedient und auf diese Weise rund 50.000 Euro veruntreut. Dafür stand sie am Mittwoch in Graz vor Gericht und wurde zu einer teilbedingten Strafe von einem Jahr verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die junge Frau war Anfang Jänner tatsächlich Opfer eines Banküberfalls geworden. Der Täter wurde geschnappt und sie selbst musste als Zeugin bei der Verhandlung aussagen. Damals gab sie an, dass sie diesen Überfall ganz gut verkraftet hätte, der zweite - drei Wochen später - habe ihr allerdings sehr zugesetzt. Sie sei die längste Zeit nicht ansprechbar gewesen und psychologisch betreut worden.

"Ich musste Ablöse zahlen für die Möbel und so"
Doch später stellte sich heraus, dass die zweite Tat nur eine Erfindung gewesen war: Sie wollte damit ihre eigene Veruntreuung vertuschen. Die Gelegenheit hatte sich für die Oststeirerin ergeben, weil sie für das Befüllen des Geldautomaten zuständig gewesen war. Rund zwei Jahre lang ließ sie dabei im Schnitt 2.500 Euro in die eigene Tasche wandern. "Ich hatte eine neue Wohnung und musste Ablöse zahlen für die Möbel und so", erklärte sie ihr Motiv.

Außerdem sei sie kaufsüchtig, so die Angeklagte, weswegen sie jetzt auch eine Therapie mache. "Wie kommt man auf die Idee mit dem vorgetäuschten Raubüberfall?", fragte Richterin Sandra Berzkovics. "Aus Verzweiflung", antwortete die 24-Jährige.

Richterin stellt rein bedingte Strafe in Aussicht
Eine ausschließlich bedingte Strafe, wie der Verteidiger vorschlug, schien der Richterin nicht angemessen: "Vorgetäuschte Straftaten boomen momentan, eine bedingte Strafe hätte eine fatale Signalwirkung nach außen." Also verhängte sie eine einjährige Haftstrafe, davon acht Monate bedingt. Sollte die Angeklagte allerdings in einem Jahr den Schaden großteils gutmachen können, könne man überlegen, ob die Strafe nicht doch zur Gänze bedingt verhängt werde, stellte die Richterin der Beschuldigten in Aussicht.

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