Zweifel an Tatablauf

Mordversuch an Ehefrau: Freispruch im zweiten Prozess

Österreich
29.05.2012 23:01
Ein des versuchten Mordes an seiner Ehefrau angeklagter 42-jähriger Mödlinger (Bild) ist am Dienstagabend in einem wieder aufgenommenen Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt freigesprochen worden. Der Mann war bereits zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, aber nach 711 Tagen Haft entlassen worden: Seine Anwältin hatte mit einem Zweifel am Tathergang nährenden Privatgutachten eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht.

Laut Anklage hatte der Mann im Juni 2007 nach einer kurzen Auseinandersetzung versucht, seine - mittlerweile geschiedene - Frau von hinten mit einem Seil zu erdrosseln. Der Mödlinger bekannte sich nicht schuldig und verantwortete sich damit, sie in Notwehr am Hals gepackt und weggedrückt zu haben, weil sie mit dem Messer auf ihn losgegangen sei.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel am Dienstag, dem letzten Verhandlungstag, nach knapp fünfstündiger Beratung einstimmig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil der Geschworenen ist somit nicht rechtskräftig.

Gerichtsmedizinier: "Alles ist möglich"
Das neue Verfahren hatte im März begonnen, am Dienstag waren die Sachverständigen am Wort. "Alles ist möglich", wie es der Schweizer Gerichtsmediziner Michael Thali, eine laut Anklagebehörde weltweit anerkannte Koryphäe der Forensik, formulierte, war die Quintessenz der medizinischen und physikalischen Gutachten. Die Verletzungen bei den Eheleuten ließen sich nämlich nicht eindeutig auf einen Tatablauf bzw. eine Position festlegen, verschiedene Varianten seien denkbar und möglich.

Nach Angaben der Frau sei der Mann hinter ihr gestanden und sie habe im Kampf um ihr Leben nach hinten auf ihn eingestochen, während der Beschuldigte sagte, von ihr von hinten angegriffen worden zu sein. Laut dem von der Verteidigung bestellten Privatgutachten, aufgrund dessen der Wiederaufnahme des Prozesses stattgegeben worden war, sei es nicht möglich, dass die Stichverletzungen des Beschuldigten am Rücken daher rührten, dass die Frau nach hinten zugestochen habe. Thali trat dem u.a. mit visualisierten Bildern der möglichen Positionen, in denen sich die Eheleute zum Zeitpunkt des Gerangels befanden, entgegen. Die Wunden des Mannes seien nicht tief gewesen, was eher auf ein "Anstechen" hindeute.

Tochter belastete Vater unter suggestiven Einflüssen
Die Rötungen am Hals des Opfers könnten mit der Hand verursacht worden sein, allerdings würden Verlauf und Form eher für die Einwirkung eines Strangs sprechen, ging Gerichtsmediziner Daniele Risser auf die im Raum stehenden Versionen - erdrosseln und würgen - ein.

Die mittlerweile 17-jährige Tochter belastete ihren Vater, indem sie angab, ihn durch das Schlüsselloch hindurch bei der Seilattacke auf ihre Mutter beobachtet zu haben. Aus psychiatrischer Sicht wurden ihre Angaben aber als "unter Suggestion entstanden" bezeichnet. Die Aussagen des Mädchens wurden demnach zwar nicht als bewusste Falschaussagen, aber als Produkt auto- und fremdsuggestiver Einflüsse u.a. durch Medienberichte und wohl auch durch die Mutter gewertet.

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