Bawag-Prozess II

Elsners Erscheinen vor Gericht bleibt weiter offen

Österreich
24.05.2012 15:42
Ob Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner am kommenden Dienstag und Mittwoch ins Wiener Landesgericht für Strafsachen kommen muss, um als Angeklagter im zweiten BAWAG-Prozess einvernommen zu werden, bleibt weiter offen. Richter Christian Böhm wies Elsners Antrag auf Vertagung am Donnerstag zwar ab. Sein Rechtsanwalt Jürgen Stephan Mertens erklärte daraufhin jedoch, ein Erscheinen seines Mandanten stehe noch nicht fest.

Gerichtsgutachter Günter Steurer hatte Elsner Verhandlungsfähigkeit attestiert, und der Ex-BAWAG-Chef wurde von Richter Böhm für den kommenden Dienstag und Mittwoch vorgeladen. Elsner, der sich derzeit auf Kur in Tirol befindet (Bild), stellte daraufhin einen Antrag auf Vertagung seiner Einvernahme. Er wolle erst wieder vor Gericht erscheinen, wenn er wieder gesund sei. Das Gericht lehnte aber Elsners Antrag am Donnerstag mit der Begründung ab, dass "lediglich bereits bekannte und behandelte Ausführungen eher allgemeiner Natur zur Verhandlungsfähigkeit erstattet wurden".

Anwalt: "Nicht nachvollziehbar"
Dass dem Ex-BAWAG-Chef vom gerichtlich bestellten Sachverständigen Steurer Verhandlungsfähigkeit attestiert werde, sei nicht nachvollziehbar, so Mertens in einer Reaktion auf die Ablehnung des Vertagungsansuchens. Auch in Steurers Gutachten werde "die Möglichkeit eines plötzlichen Herztodes wegen der Herzerkrankung in den Raum" gestellt, so der Anwalt.

Die Ablehnung würde den Erkenntnissen zweier Ärzte entgegenstehen, beklagte Mertens. Nach Meinung von Kurt Huber, Leiter der Medizinischen Abteilung für Kardiologie im Wiener Wilhelminenspital, und Otmar Pachinger von der Universitätsklinik Innsbruck dürfe "Herr Elsner keinerlei Stressbelastung ausgesetzt werden", so der Rechtsanwalt.

Nachweislich sei durch die Verstopfung des Bypasses bei Elsner eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten. Ihm droht demnach womöglich eine weitere Herz-Operation, so Kardiologe Huber, bei dem Elsner seit Längerem in Behandlung ist. Somit liege laut Mertens keine Verhandlungsfähigkeit vor.

Justiz muss nun abwarten, ob Elsner erscheint
Die Justiz wartet mit Spannung darauf, ob Elsner wie geladen am 29. Mai erscheinen werde. Zur weiteren Vorgehensweise wollte ein Sprecher des Landesgerichts aber nichts sagen.

Elsner hätte bereits zweimal auf Basis einer Subsidiaranklage der BAWAG, die sich auf diesem Weg seine Pensionsabfindung von rund sechs Millionen Euro zurückholen will, als Angeklagter im zweiten BAWAG-Prozess vor dem Schöffensenat erscheinen sollen. Er ist den Ladungen aber jedes Mal mit dem Hinweis auf seine angegriffene Gesundheit ohne Vorankündigung nicht nachgekommen.

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