Frage der Haftung

Was tun, wenn die Waschanlage das Auto ruiniert?

Motor
13.08.2012 02:46
Die einfachste und schnellste Art, sein Auto auf Hochglanz zu bringen, ist die Fahrt durch die Waschstraße. Viele locken mit Sprüchen, die einen Wellnesstempel für den vierrädrigen Freund erwarten lassen. Doch was, wenn nach dem Schaumbad etwas kaputt ist?
(Bild: kmm)

"Die Klärung der Haftungsfrage ist in solchen Fällen schwierig. Waschstraßenbetreiber verweisen meist auf – mehr oder weniger gut sichtbar aufgestellte – Tafeln mit den geltenden Geschäftsbedingungen", sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. In diesen wird seitens der Betreiber fast immer die Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile wie etwa Spiegel, Antennen und Dachträger abgelehnt, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert werden.

Waschanlagenbetreiber muss Unschuld beweisen
Allerdings müsse man sich nicht ohne weiteres mit einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Ansprüche abfinden, betont Hoffer: "Grundsätzlich haftet der Waschstraßenbetreiber, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann."

Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. "Das Aufheben von beschädigten Teilen kann sich im Nachhinein als hilfreich erweisen. Außerdem sollten Zeugen gesucht werden." Etwaige Schäden sind unverzüglich dem Waschstraßenbetreiber zu melden.

Wer nun allerdings denkt, die Autowäsche zuhause birgt weniger Gefahren, der irrt. "Die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ist generell verboten. Es können Strafen von bis zu 72 Euro wegen Straßenverschmutzung drohen. Das Einleiten von Abwässern in Kanäle kann überdies nach landesgesetzlichen Vorschriften bestraft werden. Vor allem aus Gründen des Umweltschutzes ist die Fahrt in die Waschstraße deshalb grundsätzlich die bessere Wahl", rät der ÖAMTC.

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(Bild: kmm)



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