Kein Mordversuch

Ex gewürgt und mit Messer attackiert: 18 Monate Haft

Österreich
23.05.2012 08:17
Zu 18 Monaten unbedingter Haft ist am Dienstagabend am Landesgericht Ried in Oberösterreich ein 27-jähriger Mann nach einer Messer- und Würgeattacke auf seine Ex-Freundin verurteilt worden. Der Geschworenensenat sah keinen Mordversuch, wie die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last gelegt hatte, sondern lediglich die Delikte der Freiheitsberaubung, schweren Nötigung und Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der gebürtige Salzburger, der zuletzt in Braunau gelebt hatte, war offenbar über die Trennung von seiner Freundin im Herbst vergangenen Jahres nicht hinweggekommen. Am 24. November, etwa einen Monat nach dem Ende der Beziehung, holte er die Frau mit seinem Auto von der Arbeit ab.

Ex-Freundin mit Kabelbindern gefesselt
Er lockte sie unter einem Vorwand in den Wagen, verriegelte die Türen und zückte ein Messer. Er fügte ihr oberflächliche Schnittverletzungen am ganzen Körper zu, während sie sich heftig gegen seine Attacken wehrte. Dann fesselte der 27-Jährige seine Ex-Freundin mit Kabelbindern.

Er brachte sie in seine Wohnung, warf die Frau dort auf das Bett, knebelte sie mit einem Socken und würgte sie. Dabei aber rissen die Fesseln der Frau, sie konnte sich befreien. Der 27-Jährige dürfte daraufhin zur Besinnung gekommen sein und bot seiner Ex-Freundin an, sie ins Spital zu fahren. Sie hielt aber lieber ein Auto auf der Straße an und ließ ihn stehen.

Opfer gab an, Todesangst gehabt zu haben
Vor Gericht gab der Angeklagte zu, die Tat geplant zu haben, anschließend habe er sich mit einer Überdosis Tabletten selbst töten wollen. Er sei unter dem Einfluss von Psychopharmaka gestanden, rechtfertigte er sich. Als seine Ex-Freundin neben ihm im Wagen gesessen sei, habe er die Tötungsabsicht aber bereits wieder aufgegeben, beteuerte er. Das Opfer widersprach dieser Darstellung vehement und berichtete, Todesangst ausgestanden zu haben.

Die Geschworenen sahen allerdings keinen Mordversuch und vertraten die Ansicht, dass der 27-Jährige freiwillig aufgegeben habe. Der Angeklagte nahm den Spruch, der einstimmig gefallen ist, erleichtert auf.

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