Oberbank-Prozess

Geld veruntreut: 5,5 und 7,5 Jahre Haft für die Angeklagten

Österreich
22.05.2012 18:19
Mit zwei Schuldsprüchen ist am Dienstagnachmittag in Eisenstadt der Prozess um veruntreute Kundengelder der Oberbank zu Ende gegangen. Ein Ex-Bankmitarbeiter, dem der Staatsanwalt vorgeworfen hatte, rund 9,5 Millionen Euro abgezweigt zu haben, wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sein Ex-Geschäftspartner erhielt siebeneinhalb Jahre Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

"Die Schuld der beiden Angeklagten ist heute hier sehr deutlich zutage getreten", stellte der Vorsitzende des Schöffensenates, Alfred Ellinger, in seiner Urteilsbegründung fest. "Ursache all dieser strafbaren Handlungen ist eine ungebändigte Geldgier gewesen von beiden Angeklagten", erklärte Ellinger. Beide hätten offenbar schnell reich werden wollen, ohne viel zu arbeiten. Die umfangreichen Erhebungen der Exekutive stünden in Einklang mit den Geständnissen der Angeklagten. Die verhängten Strafen seien "gerade noch schuld- und tatangemessen", bemerkte der Richter zum Strafmaß.

Männer wollten ins Gastgewerbe einsteigen
Beide Männer – der Banker und der ungarische Koch-Kellner – hatten einander 2006 kennengelernt und beschlossen, ins Gastgewerbe einzusteigen, so Staatsanwalt Richard Ropper. Eine "vermeintlich große Gelegenheit" – in Sopron waren Immobilien um vier Millionen Euro, darunter ein Gastronomiebetrieb, eine Diskothek und eine Pension zu erwerben – habe schließlich zur ersten Malversation geführt. Um eine Anzahlung und später den Kredit zum Ankauf des Geländes finanzieren zu können, seien 500.000 Euro nötig gewesen, die zunächst eine Bank in Aussicht gestellt habe.

Als das Geld jedoch nicht wie vereinbart floss und eine Frist zu verstreichen drohte, habe der 35-Jährige 2008 zum ersten Mal "in die Kassa gegriffen". In der Bank behauptete er, gute Kunden hätten ihn gebeten, Geldbeträge von ihren Konten abzuheben und in bar persönlich zu übergeben. Dieses "Spiel" habe sich dann wiederholt. Damit die Geldquelle nicht versiege, habe der Ungar dem Burgenländer 2009 vorgespielt, dass seine Tochter entführt worden sei. Schließlich habe er beim 35-Jährigen den Eindruck erweckt, dass er von der Russenmafia in Geiselhaft genommen worden sei. Allein von April bis Dezember 2010 habe der Burgenländer 4,5 Millionen Euro an den Mitangeklagten transferiert.

Zweitangeklagter war "Teufelchen"
Staatsanwalt Richard Ropper hatte in seinem Schlussplädoyer nochmals auf das Ausmaß der Malversationen im Hinblick auf die im Strafgesetzbuch festgelegten Beträge hingewiesen: "Der Schaden, über den wir heute reden, ist 190 Mal 50.000 Euro."Das Geld sei nicht vorhanden, es sei "versickert". Der Zweitangeklagte habe vielleicht die Rolle des "kleinen Teufelchens" auf der Schulter des 35-jährigen Ex-Bankers gespielt, den seine Gier angetrieben habe. Dass Beträge versickert seien, habe sicherlich nicht sein Mandant zu verantworten, erklärte der Verteidiger des Burgenländers. Er ersuche das Gericht, die "massiven Milderungsgründe" zu berücksichtigen.

Ex-Banker: "Habe nichts für mich persönlich genommen"
Eine Bestimmung zur Tat durch seinen Mandanten liege nicht vor, stellte dagegen Rudolf Mayer, der den 37-jährigen Ungarn vertrat, fest. Denn dazu bedürfe es der Anstiftung, die es jedoch nicht gegeben habe. "Wir erleben bei den Bankern die Geldgier", meinte Mayer: "Geldgier von Bankern ist das, was die Finanzkrise ausgelöst hat." Er warf zudem die Frage auf, wessen Schuld größer sei – jene eines Mannes, "der im Gefängnis war, nix hat und die Möglichkeit sieht, Geschäfte zu machen" oder jene des Bankmitarbeiters, dem es gut gehe und der sich dennoch am Vermögen seiner Kunden bereichere, die ihm vertraut hätten.

Der Erstangeklagte betonte in seinem Schlusswort, "dass es mir wirklich leid tut, diese Sache, das können sie mir glauben." Er bereue, dass er Kundengelder veruntreut habe. "Ich stelle aber in Abrede, mich persönlich bereichert zu haben", erklärte er und bat den Senat, ihm einen Neustart zu ermöglichen: "Ich habe nichts für mich persönlich genommen." Er vertraue auf die österreichische Justiz "und im Glauben an Gott lege ich alles in seine Hände", meinte der Ex-Bankmitarbeiter. "Gier ist eine der sieben Todsünden - für die Bibelfesten", kam der Vorsitzende in der Urteilsbegründung darauf zurück.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt sowie der 35- jährige Ex-Banker gaben keine Erklärung ab, der Zweitangeklagte verzichtete auf Rechtsmittel.

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