Erschwerend wertete der Schöffensenat das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, mildernd den ordentlichen Lebenswandel und die Schadenswiedergutmachung sowie die untergeordnete Tatbeteiligung des Angeklagten. Der Strafrahmen reicht von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Der Angeklagte wie auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel. Die Privatbeteiligten-Vertreter gaben allerdings keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.
"Bin mir dessen sehr bewusst"
Der Verurteilte hatte in zwei Fällen Scheinerben für gefälschte Verlassenschaften organisiert. "Ich bin mir dessen sehr bewusst, was ich getan habe, und ich bin selber verantwortlich dafür", betonte der Vorarlberger in seinem Schlusswort. Sein Bruder habe ihn zu der Tat überredet. Im Schlussplädoyer erklärte Verteidiger Nicolas Stieger, dass der 50-Jährige mit dem Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Causa beigetragen habe, was ein starker Milderungsgrund sei. Durch seinen Mandanten sei die Affäre im November 2009 bekannt geworden. "Er war es, der die Initiative ergriffen hat und mit Staatsanwalt Bolter gesprochen hat."
Staatsanwalt verweist auf "lückenloses Geständnis"
Der Hauptbeschuldigte Jürgen H. habe sich danach geöffnet, der Angehörige sei die "Initialzündung" dafür gewesen, betonte der Verteidiger. Sein Mandant habe mit der Tat Jürgen H. einen Gefallen getan. "Das hat er teuer bezahlt - mit dem Verlust des Arbeitsplatzes und der sozialen Kontakte. Es ist Unheil über seine Familie gekommen. Er bereut die Tat zutiefst." Staatsanwalt Andreas Pechatschek merkte an, dass das "lückenlose Geständnis" des Mannes tatsächlich sehr zur Aufklärung der Sache beigetragen hätte. Pechatschek pochte auf eine teilbedingte Freiheitsstrafe.
Im "Testamentsfälscher"-Prozess sind insgesamt zehn Personen angeklagt, darunter fünf Justizbedienstete. Sie sollen von 2001 bis 2008 in 18 Verlassenschaftsverfahren 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge manipuliert oder dazu beigetragen haben, um sich und Angehörige zu bereichern. Der inkriminierte Gesamtschaden beträgt zehn Millionen Euro, 158 Geschädigte sind bekannt. Drei geständige Angehörige von Jürgen H. sind bereits am sechsten Verhandlungstag am 25. April schuldig gesprochen worden, zwei Urteile sind bereits rechtskräftig.
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