Während Afrim L. am Mittwoch am Straflandesgericht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, dürfte der Finder in den vergangenen Jahren zumindest in finanzieller Hinsicht ein recht angenehmes Leben verbracht haben: Trotz eindringlicher, medial kolportierter Appelle der Polizei, der Finder möge sich melden, tauchte das Packerl nicht mehr auf. Der oder die Unbekannte, die gegen 8 Uhr am Morgen auf der Thaliastraße auf das Geld gestoßen sein dürfte, konnte bis heute nicht ausgeforscht werden.
Angeklagter hätte im Gefängnis sitzen müssen
Die Verhandlung gegen den glücklosen Räuber wartete mit einer weiteren ungewöhnlichen Komponente auf. "Der Angeklagte hätte zum Zeitpunkt des Überfalls eigentlich im Gefängnis sitzen müssen", stellte Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel fest. Afrim L. war 2006 von einem Ausgang nicht zurückgekehrt, den ihm die Justizanstalt Hirtenberg zur Betreuung seiner schwer kranken Mutter gewährt hatte. Der junge Mann hatte eine vierjährige Freiheitsstrafe für einen bewaffneten Raub abzusitzen.
Als Freigänger nützte er die Gelegenheit, um mit einem falschen Pass ein neues Leben zu beginnen. Er arbeitete regelmäßig auf verschiedenen Baustellen, war unter anderem für eine Abbruchfirma tätig, verliebte sich und zeugte mit seiner Freundin ein Kind. Mehr als drei Jahre lang blieb Afrim L. unbehelligt, bis er von einem Gerüst stürzte und sich den Fuß brach. Er verlor seinen Job. Als dann auch noch Freunde und Bekannte das Geld zurückverlangten, das sich Afrim L. ausgeborgt hatte, um seiner Spielsucht frönen zu können, "war ich so unter Druck, dass ich den Überfall gemacht habe. Es gibt immer einen Ausweg. Ich habe gehofft, dass ich damit durchkomme", wie er nun einem Schöffensenat erklärte.
"War damit beschäftigt wegzulaufen"
Nachdem er ein Postamt ausgekundschaftet hatte, tauchte er eines Morgens trotz insgesamt fünf einschlägiger Vorstrafen unmaskiert und bewaffnet in der Filiale auf und schüchterte die Angestellten zusätzlich mit der Bemerkung "Das ist eine echte Waffe!" ein.
Als Alarm ausgelöst wurde, befanden sich zwei Polizeibeamte in unmittelbarer Nähe. Sie konnten gleich die Verfolgung aufnehmen, als der Räuber praktisch in Sichtweite aus der Postfiliale kam. Dass dieser auf der Flucht, während der die Beamten mehrfach Warnschüsse abgaben, um den Mann zum Stehenbleiben zu bewegen, die Beute fallen ließ, entging seinen Verfolgern. Auf die Frage des Gerichts, weshalb er denn das viele Geld einfach weggeworfen habe, meinte der Angeklagte: "Ich war damit beschäftigt wegzulaufen."
Mit der verhängten Strafe waren sowohl die Staatsanwältin als auch Verteidiger Rudolf Mayer einverstanden. Da sich die P.S.K. als Geschädigte in Form einer Privatbeteiligung dem Verfahren angeschlossen hatte, wurde Afrim L. auch zur Rückzahlung der 127.000 Euro verurteilt.
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