Causa Buback

Ex-RAF-Terroristin Becker bestreitet Beteiligung an Mord

Ausland
14.05.2012 12:48
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine direkte Beteiligung an der Ermordung des deutschen Generalbundesanwalts Siegfried Buback im April 1977 bestritten. "Ich war nicht dabei", sagte die wegen Mittäterschaft bei dem Anschlag angeklagte 59-Jährige am Montag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Wer Buback und seine beiden Begleiter damals in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen hatte, könne sie nicht sagen.

Die Aussage Beckers war mit Spannung erwartet worden. Bisher hatte das frühere Mitglied der Rote Armee Fraktion in dem seit September 2010 andauernden Prozess beharrlich geschwiegen. Buback und zwei seiner Begleiter waren am 7. April 1977 in ihrem Auto in Karlsruhe von zwei vermummten RAF-Terroristen erschossen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker in dem Stuttgarter Prozess vor, maßgeblich an der Vorbereitung des Anschlags beteiligt gewesen zu sein.

Vor Attentat nach Nahost gereist
Am Montag sagte Becker an den Nebenkläger und Sohn des getöteten damaligen Generalbundesanwalts, Michael Buback, gerichtet: "Sie wollen wissen, wer Ihren Vater getötet hat. Diese Frage kann ich nicht beantworten, ich war nicht dabei." Becker bestritt in ihrer Erklärung jegliche Mittäterschaft: Sie sei bereits im März 1977 in den Nahen Osten gereist und erst am Tag nach der Tat über das damalige Jugoslawien nach Italien geflogen. Dort habe sie aus den Medien von dem Anschlag erfahren.

"Dass ein Anschlag auf den Generalbundesanwalt stattfinden sollte und stattgefunden hat, wusste ich zum Zeitpunkt der Reise nicht", sagte Becker. Ansonsten hätte sie "einen späteren Zeitpunkt der Rückreise gewählt, um nicht in das Risiko einer groß angelegten Fahndung zu geraten". Sie bestritt auch, an konkreten Anschlagsplanungen und -vorbereitungen beteiligt gewesen zu sein. Bei einem Aufenthalt 1976 im Südjemen hätten RAF-Mitglieder "ergebnisoffen" über Aktionen in Deutschland diskutiert, aber es habe "keine definitive Entscheidung gegeben".

Dies gelte auch für ein Treffen im Herbst 1976 im Harz. "Dort wurde über einen Anschlag auf Buback gesprochen und es wurden auch Alternativen diskutiert", sagte Becker. Sie schränkte aber ein, auch dort habe es keine abschließende Entscheidung gegeben. Bei einem Treffen der RAF zum Jahreswechsel 1976/1977 in den Niederlanden schließlich habe sie nur einen Tag teilgenommen. Auch dabei sei nicht über konkrete Vorbereitungen gesprochen worden.

Nach dem Attentat auf Buback habe sie auch nicht an dem Verfassen des Bekennerschreibens mitgewirkt. Bei ihrer Rückkehr zur Gruppe sei das vermutlich von Brigitte Mohnhaupt verfasste Papier bereits vorgelegen. Sie habe lediglich dabei geholfen, die Briefumschläge zu verschließen. Ermittler hatten später die DNA Beckers an einem der Umschläge gefunden.

Buback-Sohn enttäuscht
Nebenkläger Michael Buback zeigte sich von der Aussage Beckers enttäuscht: "Ich empfinde diese Erklärung in allen wesentlichen Punkten als völlig unzureichend. Wir wissen nicht, wer die beiden Täter waren." Auch bleibe unklar, ob Becker damals Kontakt zum Verfassungsschutz hatte. Buback spielte damit auf Vermutungen an, die wegen Mordversuchs an Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilte Becker habe Anfang der 1980er-Jahre aus dem Gefängnis heraus mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet.

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