Prozess in Schweiz

“Schlachtmeister” für Frau gesucht – Mann angeklagt

Ausland
09.05.2012 15:20
In Winterthur ist am Mittwoch einer der bizarrsten Fälle der Schweizer Kriminalgeschichte gestartet: Vor Gericht steht ein 53-jähriger, aus der Sado-Maso-Szene stammender Mann, der im Internet für die 27-jährige Ehefrau eines befreundeten Polizisten und dessen Tochter (12) einen "Schlachtmeister" gesucht hat. Er habe damit seinem Freund "helfen wollen", eine Tötungsabsicht bestritt der Angeklagte bei einer der Einvernahmen jedoch. Dem 53-Jährigen drohen 20 Jahre Haft.

"Devote-maso­chistische Mutter (27j/165/45kg) mit Tochter (12j) sucht erfahrenen, strengen Herrn oder Sadisten, der uns zu willenlosen Geschöpfen erzieht", schrieb der 53-Jährige laut der Schweizer Zeitung "Blick" 2010 im Namen der jungen Frau in einem einschlägigen Internetforum. "Sind auch an Schlachtung und Dolce interessierten Herren interessiert, die uns am Spiess braten wollen", hieß es damals in der Annonce weiter.

Frau sollte "von Schlächter abgeholt" werden
Der Angeklagte gab später zu Protokoll, dass er mit der "Schlachtung" seinem Freund helfen habe wollen, weil die 27-jährige Frau mit dem Polizisten mitten in einer "Kampfscheidung" gesteckt sei. Seine Hoffnung sei gewesen, dass die Mutter "von einem Schlächter abgeholt wird und nie mehr auftaucht". Eine konkrete Tötungsabsicht widerrief der Schweizer in einer weiteren Einvernahme dann allerdings. "Ich wollte Patricia J. nicht töten ­beziehungsweise töten lassen."

Mit potentiellen Interessenten trat er nach der Annonce aber dennoch in Kontakt, rund 20 Menschen sollen sich bei dem 53-Jährigen gemeldet haben. Als sich ein "idealer Schlachtmeister" per Mail vorstellte, schrieb der Schweizer zurück und gab dabei sogar die vollständige Adresse der 27-jährigen Frau an. Allerdings steckte hinter dem Absender ein verdeckter Ermittler, im Oktober 2010 wurde der 53-Jährige verhaftet und unter anderem wegen "versuchter Anstiftung zur vorsätzlichen Tötung" angeklagt. Zu Beginn des Prozesses stellte der zuständige Staatsanwalt allerdings drei weitere Strafanträge gegen den Schweizer, wodurch sich die Maximalstrafe von siebeneinhalb auf 20 Jahre erhöhte.

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