Es habe bei der Jugendwohlfahrtsbehörde keinerlei Verdacht auf eine Misshandlung von Cain und seines älteren Bruders bestanden, sagte Strele, die in der Expertenkommission des Landes zur Aufarbeitung des Falles und zur Erstellung von Empfehlungen mitgearbeitet hat.
Nach einem Hinweis, wonach die Mutter der beiden Buben durch ihren Lebensgefährten in Gefahr sein könnte, verständigte die Jugendwohlfahrt die Polizei und bat um Erhebungen. Tragischerweise langte der entsprechende Bericht erst nach dem Tod von Cain wieder bei der Jugendwohlfahrtbehörde ein.
Hausbesuch hätte "zu keinen Ergebnissen geführt"
Ein Hausbesuch - dieser wurde unter anderem aufgrund des Personalstandes nicht durchgeführt - wäre zwar laut Stele optimal, jedoch nicht zwingend gewesen. "Im konkreten Fall hätte ein Hausbesuch zu keinen Ergebnissen geführt, weil zum damaligen Zeitpunkt die Beziehung zwischen der Mutter und dem Mann unterbrochen war", sagte die Volksanwältin.
Cain war im Jänner 2011 nach schwerster Misshandlung gestorben, der damalige Lebensgefährte der Mutter wurde inzwischen wegen Mordes nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
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