Zehn Angeklagte

Graz: Beginn von Prozess um NS-Wiederbetätigung

Steiermark
07.05.2012 13:31
Im Grazer Straflandesgericht hat Montag früh ein Geschworenenprozess um mehrere Fälle von NS-Wiederbetätigung begonnen. Angeklagt sind zehn Männer im Alter von 21 bis 44 Jahren, als Hauptangeklagter gilt der Oststeirer Franz Radl, der bereits einige Male einschlägig verurteilt wurde. Der Staatsanwalt wirft ihm nun vor, seit über 20 Jahren Nazi-Propaganda zu machen. Radl bezeichnete die Ausführungen des Anklägers als "Anwürfe gemeinster Art".

Es dauerte mehr als eine halbe Stunde, bis alle Beschuldigten samt ihren Anwälten auf den richtigen Plätzen saßen und die Personalien überprüft waren. Erst dann konnte Staatsanwalt Johannes Winklhofer mit seinem Plädoyer beginnen.

"Der Hauptangeklagte ist Franz Radl", stellte er gleich zu Beginn klar. Der Ankläger ging anschließend auf die Sinnhaftigkeit des Verbotsgesetzes ein, das vor 67 Jahren - am 8. Mai 1945 - eingeführt worden war: "Sie müssen sich zurückversetzen ins Frühjahr 1945, das Land war auch humanitär bankrott", hielt er den Geschworenen vor Augen. "Der Staat schützt mit diesem Gesetz seine demokratischen Grundwerte."

Gräuel des Zweiten Weltkriegs verharmlost
Radl habe zusammen mit dem Holocaust-Leugner Gerd Honsik einen Verlag betrieben und mit einem Aufkleber für die Homepage Honsiks geworben. Außerdem ortete der Ankläger bei Radl "ein reges Interesse für Erziehungspolitik", denn bei der Hausdurchsuchung fand sich bei dem Oststeirer eine CD mit Materialien, die die Gräuel des Zweiten Weltkriegs verharmlosen und mit der Aufschrift versehen war: "Ab der 4. Schulstufe geeignet." Eine der Verurteilungen Radls resultierte aus seinem Versuch, vor einem Gymnasium Honsiks Zeitschrift "Halt" an Schüler zu verteilen.

An den weiteren Delikten waren acht Angeklagte beteiligt, Radl nicht. Es handelte sich um Vorfälle in einem Lokal und beim Public Viewing während eines WM-Fußballspiels 2010. Dabei sollen die Beschuldigten Nazi-Parolen gegrölt, das Horst-Wessel-Lied angestimmt und auch den Hitler-Gruß verwendet haben. Die Körperverletzungen an jenen Personen, die das unterbinden wollten, wurden bereits in einem eigenen Prozess abgehandelt.

Staatsanwalt: "Die meinen das wirklich ernst"
"Die meinen das wirklich ernst", zeigte sich der Staatsanwalt von der Schuld der Angeklagten völlig überzeugt. Die Verteidiger schoben unisono die Schuld auf Radl und betonten, ihre Mandanten spielten nur eine untergeordnete Rolle. Franz Radl bezeichnete die Ausführungen des Staatsanwaltes als "Anwürfe der gemeinsten Art" und meinte, es werde für die Geschworenen lehrreich sein, was in diesem Land möglich sei. Der Prozess wurde von Richter Raimund Frei zunächst auf elf Tage anberaumt.

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