Der zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilte Niederösterreicher Martin K. war am Donnerstagvormittag - nachdem er über "Hautbeschwerden" geklagt hatte - in Zivilkleidung von Justizwachebeamten ins Heeresspital gebracht worden: "Er wurde auf die Dermatologie-Station gebracht. Mehr kann ich dazu, auch im Hinblick auf die Rechte, die auch ein Häftling hat, nicht sagen", gab sich Justiz-Brigadier Erich Huber-Günsthofer am Freitag zugeknöpft.
"Wäre Ihnen auch lieber, allein Toilette zu besuchen"
Während des Aufenthalts auf der Station gab der 40-Jährige dann plötzlich an, auf die Toilette gehen zu müssen. Ein Justizbeamter begleitete den Häftling daraufhin bis vor die Tür des WCs, ließ ihn ohne Handschellen hinein und postierte sich vor dem Zugang. "Ich glaube, Ihnen wäre es doch auch lieber, alleine die Toilette zu besuchen, ohne dass Ihnen dabei zugesehen wird", so Huber-Günsthofer.
Als der Gefangene nach kurzer Zeit die Spülung des WCs betätigte, soll er just diese Gelegenheit am Schopf gepackt haben und aus dem Fenster bzw. über eine Regenrinne in die Freiheit geklettert sein. "Der Justizbeamte, der vor der Tür stand, hatte aufgrund der Lautstärke der Spülung in diesem Moment keine Möglichkeit zu hören, was in der Toilette vor sich ging", meinte der Brigadier.
"Wir kennen ja die Räumlichkeiten in den Spitälern", erklärte Huber-Günsthofer, man könne aber vom Klinikpersonal nicht verlangen, dass in Krankenhäusern - wie zum Beispiel auch im Wiener AKH, in dem immer wieder Gefangene behandelt werden - alle Räume ständig auf ihre Ausbruchssicherheit überprüft werden.
"Zu früh für Schuldzuweisungen"
Eine persönliche Einschätzung des Vorfalls gab Huber-Günsthofer gegenüber krone.at nicht ab, auch von einer Verkettung unglücklicher Umstände wollte er am Freitag nicht sprechen. "Für Schuldzuweisungen ist es im Moment noch viel zu früh. Ich kann nicht einfach sagen: Der ist schuld oder der ist schuld. Wir müssen erst die Ergebnisse der Untersuchungen abwarten."
Auch über den allgemeinen Ablauf, wie in solchen Situationen üblicherweise mit Häftlingen verfahren wird und nach welchen Sicherheitsbestimmungen diese vonstattengehen, wollte der Justiz-Brigadier keine detaillierteren Angaben machen.
Klinik-WCs ohne Fenster?
Indes sorgen allerdings einige Äußerungen gegenüber der "Krone" für Aufsehen: Demnach herrsche vor allem unter Heeres-Angehörigen Zweifel an der bisherigen Darstellung der Flucht des 40-Jährigen. Denn die Herren-Toiletten (der "Krone" wurde ein Lokalaugenschein verwehrt) der Klinik sollen laut Insidern gar keine Fenster haben...
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