"Die Tat soll etwa um 11.30 Uhr passiert sein. Mein Mandant dürfte im Rausch eingeschlafen sein, denn er hat dann erst gegen 16 Uhr bei einer Tankstelle in der Nähe seiner Wohnung zwei Burschen gesagt, dass er jemanden erschossen hat", so der Freistädter Jurist Manfred Luger.
Sein Mandant soll zuvor mit dem späteren Opfer auf Zechtour gewesen sein. In der Wohnung von Wilhelm K. sei es dann laut Polizei zwischen den beiden schwer betrunkenen Männern zu einem Streit gekommen, der 66-Jährige habe eine Waffe gezückt und dem Deutschen in den Kopf geschossen.
"Hatte zumindest drei Promille Alkohol im Blut"
"Ich gehe davon aus, dass er zum Tatzeitpunkt zumindest drei Promille Alkohol im Blut gehabt hat. Das legt das Ergebnis des Alkotests nahe. Genau muss das jetzt ein Gutachter ausrechnen", erklärte Luger. Die Anklage wird zwar auf Mord lauten, doch der Anwalt setzt darauf, dass die Bluttat auch ein Totschlag gewesen sein könnte.
Seine Hauptverteidigungslinie wird sein, dass Wilhelm K. sich zum Zeitpunkt der Tatbegehung im "Zustand der vollen Berauschung" befunden habe. Damit würde der Paragraph 287 des Strafgesetzbuchs schlagend werden - die Maximalstrafe wären drei Jahre Haft. Wilhelm K. befindet sich derzeit in U-Haft.
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