"Setzen Kampf fort"

ORF-Beschwerde zu Facebook-Verbot abgelehnt

Web
02.05.2012 15:18
Nach der Medienbehörde KommAustria ist nun auch der Bundeskommunikationssenat (BKS) zu dem Schluss gekommen, dass die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht mit dem ORF-Gesetz im Einklang sind. Die KommAustria hatte im November 39 entsprechende Facebook-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders beanstandet, der ORF beim BKS dagegen Beschwerde eingelegt. Dieser lehnte die ORF-Berufung nun als unbegründet ab, der entsprechende Bescheid wurde am Mittwoch im Internet veröffentlicht.

Geht es nach KommAustria und BKS, könnte der ORF bald gezwungen sein, seine Facebook-Auftritte einzustellen. Laut ORF-Gesetz ist dem öffentlich-rechtlichen Sender die Bereitstellung von Online-Angeboten in Form der Kooperation mit sozialen Netzwerken untersagt. Ob darunter auch die Facebook-Aktivitäten des Senders fallen, darüber gehen die rechtlichen Meinungen freilich auseinander.

Der Bundeskommunikationssenat stellte in seinem Bescheid jedenfalls fest, "dass die gesetzlichen Regelungen dazu dienen, die Aktivitäten des ORF in und mit sozialen Netzwerken zum Schutz der privaten Medienlandschaft einschließlich der Printmedien und deren Online-Auftritte zu beschränken und folglich nur Bezugnahmen auf soziale Netzwerke zuzulassen, die zur Vermittlung eines Nachrichtenwerts für die Überblicksberichterstattung des ORF von Relevanz sind". Aktivitäten des ORF sollten demnach im eigenen Angebot, nicht aber in sozialen Netzwerken stattfinden.

ORF setzt "Kampf um freien Zugang zu neuen Medien" fort
Der ORF hat bereits angekündigt, seinen "Kampf um einen freien Zugang zu neuen Medien" fortzusetzen und sich in der Causa an die Höchstgerichte zu wenden. "Der ORF wird selbstverständlich weiter darum kämpfen, dass er nicht von der Kommunikation mit einem großen Teil seines Publikums, das sich tagtäglich in sozialen Netzwerken bewegt, abgeschnitten wird", erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer ersten Stellungnahme am Mittwoch. "Wir werden den Weg zu den Höchstgerichten beschreiten und aufschiebende Wirkung beantragen. Die Gesetzesinterpretation des BKS ist für den ORF nicht nachvollziehbar."

Ein derart weitgehender Eingriff in die Rundfunk-Freiheit, wie vom BKS unterstellt, sei vom Gesetz nicht intendiert gewesen, glaubt man im ORF. "Wir werden daher auch beim Gesetzgeber, von dessen Seite es ja bereits positive Signale gibt, weiterhin für unseren Standpunkt und eine diesbezügliche Klarstellung im ORF-Gesetz werben", kündigte der ORF-Chef an. Die ORF-Rechtsabteilung soll den aktuellen Status der betroffenen Facebook-Seiten erheben und einen Vorschlag für die weitere Vorgangsweise machen. Auch die User werde man "in geeigneter Form über die jeweiligen Schritte informieren", so Wrabetz.

Wrabetz fordert Gesetzesänderung
Wrabetz hatte bereits nach dem KommAustria-Entscheid klargestellt, dass der ORF die Causa notfalls bis vor den Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof bringen werde. Sollte es nicht möglich sein, das geltende Gesetz "in einer vernünftigen Weise zu interpretieren, dann müssten die entsprechenden Gesetzespassagen geändert werden". Der ORF brauche die Möglichkeit, seine Kunden auch über soziale Netzwerke erreichen zu können. Es gehe um die Teilhabe an der TV-Zukunft.

Für eine Gesetzesänderung sprachen sich bereits verschiedene Parteien, ORF-Redakteursrat und ORF-Publikumsrat aus. Private Verlagshäuser und Privatsender traten hingegen massiv gegen ORF-Erleichterungen in Sachen soziale Netzwerke auf.

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