U-Ausschuss

Plech hat “immer Wahrheit gesagt” – Hochegger krank

Österreich
02.05.2012 13:25
Der Korruptions-Untersuchungsausschuss hat am Mittwoch mit zwei Stunden Verspätung begonnen. Den Auftakt machte die Befragung des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech (Bild), der gleich zum Auftakt der Sitzung seine Unschuld beteuerte: "Ich habe immer die Wahrheit gesagt." Der am Vormittag geladene Lobbyist Peter Hochegger hatte wegen eines Krankenhausaufenthalts abgesagt.

Auch Plechs Auftritt im Ausschuss hatte ursprünglich gewackelt - und zwar wegen einer ebenfalls am Mittwoch angesetzten strafrechtlichen Befragung durch die Finanz. Die Behörde hatte sich laut Ausschuss-Vorsitzender Gabriela Moser aber bereit erklärt, die Einvernahme zugunsten des U-Ausschusses zu verschieben.

Provisionsaffäre bei Buwog-Privatisierung
Plech steht wegen der Provisionsaffäre rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 im Fokus der Ermittlungen. Das siegreiche Konsortium von Immofinanz und Raiffeisen Landesbank Oberösterreich hatte von den Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger erfahren, wie hoch es bieten musste, um den Konkurrenten CA Immo auszustechen. Dafür kassierten Meischberger und Hochegger 9,9 Millionen Euro Provision.

Die Staatsanwaltschaft geht nun dem Verdacht nach, dass auch Plech und der damalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser einen Teil der Provision erhalten haben könnten. Beide bestreiten das. Dass Plech für eines jener Konten zeichnungsberechtigt war, auf denen das Geld gelandet ist, begründete er zuletzt damit, dass ihn Meischberger als "Testamentsvollstrecker" eingesetzt habe und es sich um dessen Geld handle.

Außerdem ging es bei der Einvernahme auch um den Auftrag an die US-Investmentbank Lehman Brothers, die Buwog-Privatisierung technisch abzuwickeln. Laut Grassers Ex-Kabinettschef Michael Ramprecht war auch dieser Auftrag geschoben. Ramprecht hatte im U-Ausschuss behauptet, Plech hätte ihm vor der entscheidenden Sitzung der Vergabekommission am 6. September 2002 den Wunsch Grassers übermittelt, einen Zuschlag an Lehman zu erreichen. Tatsächlich erfolgte der Zuschlag an Lehman, obwohl es in der Vergabekommission noch am Vortag eine Mehrheit für den österreichischen Konkurrenten CA-IB gegeben hatte.

Plech: "Habe mir nichts vorzuwerfen"
"Ich habe mir nichts vorzuwerfen und habe in all diesen Verfahren immer die Wahrheit gesagt", sagte Plech zum Sitzungsauftakt. Außerdem betonte er, dass er lediglich Mitglied der Vergabekommission für die Investmentbank war, nicht aber jener Vergabekommission, die dann in weiterer Folge über den Verkauf der Bundeswohnungen entschied.

Plech bestritt den Vorwurf, wonach er sich nur auf Wunsch des damaligen Finanzministers Grasser dafür ausgesprochen habe, die US-Investmentbank mit der technischen Abwicklung des Buwog-Verkaufs zu beauftragen. Der BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner hatte Plech vorgehalten, er habe sich als Mitglied der für die Auswahl der Bank zuständigen Vergabekommission am 5. September 2002 zunächst wie alle anderen Ausschussmitglieder für die CA-IB ausgesprochen, einen Tag später aber ohne nähere Begründung seine Meinung geändert, woraufhin sich das Gremium mit 6:3 Stimmen für Lehman entschieden habe.

Sitzung "verkehrt protokolliert"
Plech sah sich völlig falsch interpretiert: Er sei immer für Lehman gewesen, habe damals aber gemeint, dass es gut wäre, wenn die CA-IB als österreichische Bank in irgendeiner Form an der Ausschreibung beteiligt wäre. Und als der SPÖ-Abgeordnete Jan Krainer nachbohrte, betonte Plech, Lehman sei ohnehin der Sieger gewesen, darüber sei in der Sitzung am 5. September gar nicht mehr diskutiert worden. "Ich habe das so gesagt, es ist nur offensichtlich verkehrt protokolliert worden", so Plech. "Ich habe immer den Standpunkt vertreten, dass die CA-IB dazugehört. Lehman war der eindeutige Sieger."

Wiederholt entschlug sich Plech der Aussage - alleine in der ersten Stunde zehnmal -, mit der Begründung, er sei dazu bereits von der Polizei befragt worden und könnte sich mit seinen Aussagen belasten. So wollte er gleich zum Auftakt nicht einmal Petzners Frage beantworten, warum er von Grasser zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Buwog berufen wurde. Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann musste Plech daher wiederholt darauf hinweisen, dass eine Aussageverweigerung nur dann zulässig wäre, wenn man Gefahr laufen würde, sich durch die Aussage strafrechtlich zu belasten.

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