Sandra R. erinnert sich: "2003 wollte ich mich selbstständig machen und ein Auto kaufen. Es fehlten mir 3.000 Euro, für die ich einen Kredit wollte." Bekommen hat sie einen Einmalbarkredit über 12.500 Euro ohne Besicherung. So steht es im Kreditvertrag, und das hat die zuständige Volksbank auch auf Anfrage der Ombudsfrau bestätigt.
Frau R. hat 2003 aber noch etwas von einem damaligen Mitarbeiter der Volksbank verkauft bekommen: eine Veranlagung in eine Second-Hand-Lebensversicherung eines amerikanischen Unternehmens. Das ist wie eine Wette auf den Tod derjenigen Person, die die Lebensversicherung in den USA tatsächlich abgeschlossen hat. Denn erst nach deren Tod wird ein Gewinn ausbezahlt. "Ich musste rund 9.000 Euro investieren und dachte, das sei die Besicherung für meinen Kredit", schildert die Frau. Das stellte sich später aber als Irrtum heraus. Denn diese Investition hatte mit dem Kredit selbst gar nichts zu tun.
Frau R., die die ursprünglichen Kreditsumme längst zurückgezahlt hat, wollte deshalb jetzt aus dieser Investition aussteigen. "Ich musste bereits mehr als 10.000 Euro zusätzlich einzahlen, weil der Versicherungsnehmer in den USA noch immer lebt. Ich will keinen Gewinn, ich will nur mein Geld zurück", ist unsere Leserin verzweifelt. Die Volksbank übernimmt aber keine Verantwortung für das Handeln des ehemaligen Mitarbeiters. Der habe die "Wetten auf den Tod" laut Bank ohne Zustimmung und Wissen seines Arbeitgebers verkauft. Deshalb könne man Frau R. nicht helfen...
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