Dritter Prozess-Tag

Weninger zu Flöttl-Geschäften: “Elsner hat mich getäuscht”

Österreich
27.04.2012 15:04
Am dritten Tag des zweiten BAWAG-Prozesses ist der frühere BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger (im Bild beim ersten Prozess 2008) befragt worden. Der pensionierte Gewerkschaftsfunktionär beteuerte, er sei vom damaligen Bank-Chef Helmut Elsner getäuscht worden. Richter Christian Böhm befragte Weninger, warum die BAWAG Wolfgang Flöttl im Oktober 1998 noch Hunderte Millionen gab, nachdem dieser große Verluste von 600 Millionen Dollar eingestanden hatte.

In erster Instanz war Weninger zu zweieinhalb Jahre Haft verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof in großen Teilen aufgehoben, lediglich der Schuldspruch für zwei Bilanzdelikte wurde bestätigt. Nun sitzt er wegen des Untreuevorwurfs für 330 Millionen Dollar wieder auf der Anklagebank.

Es geht um die Zeichnung einer Anleihe von 250 Millionen Dollar (von Flöttls Gesellschaft "Hapenny") und 80 Millionen Dollar für einen Betriebsmittelkredit (an Flöttls Gesellschaft "Ophelia Ltd."), die Flöttl nach den ersten großen Verlusten im Oktober 1998 von der BAWAG wieder erhalten hatte. Auch dieses Geld sah die Bank nie wieder.

"Mir wurde ein riesiger Rucksack umgehängt"
Der Ex-Aufsichtsratspräsident schilderte den Ablauf des Geschehens so: Am 26. Oktober 1998 habe ihn Elsner angerufen, er sei mit Fieber im Bett gelegen. In einem höchstens 15-minütigen Telefonat habe ihm Elsner von großen Verlusten Flöttls berichtet. Am nächsten Tag, dem 27. Oktober, fand ein Treffen mit dem BAWAG-Vorstand statt. Dabei habe Elsner zugesichert, dass Flöttl ein sehr reicher Mann sei und mit seinem Vermögen für alle Verluste einstehen werde.

Und auch BAWAG-Anwalt Johann Florian Gehmacher, der während der Sitzung mit Elsner telefonierte, meinte laut Weninger damals, der Aufsichtsrat müsse nicht informiert werden. "Hier wurde mir ein riesiger Rucksack umgehängt", erklärte Weninger. Er habe damals diese Verantwortung übernommen, um die Interessen des Eigentümers zu wahren.

Überweisungen bereits während Sitzung durchgeführt
Dass bereits während der Krisensitzung am 27. Oktober der damalige BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz Überweisungen an Flöttl durchführte, das habe er nicht gewusst, beteuerte Weninger. Vor neuerlichem Geldfluss an Flöttl hätten noch die von diesem angebotenen Sicherheiten geprüft und gesichert werden müssen. Dies sei aber nicht gemacht worden, so Weninger. Die BAWAG überwies Flöttl weitere 330 Millionen Dollar, die ebenso verloren gingen.

Auch betreffend des Vermögens von Flöttl sei er getäuscht worden. Elsner habe damals versichert, dass Flöttls Vermögen zur Abdeckung des Schadens für die BAWAG ausreiche. Elsner habe auch gesagt, Flöttl gebe sein Vermögen nicht her, wenn man ihm nicht durch neues Geld ermögliche am Markt zu bleiben. Wenn Flöttl sich vom Markt zurückziehen müsse, würden die Verluste bekannt, und das würde auch auf die BAWAG zurückfallen, habe Elsner damals argumentiert. Flöttls verwertetes Vermögen, eine Kunstsammlung und Immobilien, reichten bei Weitem nicht für eine Verlustabdeckung aus.

Nichts gewusst von neuen Flöttl-Geschäften?
Seit März 1997 war Weninger BAWAG-Aufsichtsratspräsident, von der Wiederaufnahme der "Sondergeschäfte" mit Flöttl habe er nichts gewusst, versicherte er. Auch sein Vorgänger an der Aufsichtsratsspitze, Herbert Tumpel, habe ihn davon nicht informiert. Die viel kritisierten Karibik-Geschäfte zwischen dem früheren BAWAG-Chef Walter Flöttl und seinem Sohn Wolfgang waren nach einer Rückführung im Jahr 1994 im Jahr 1995 von Walter Flöttls Nachfolger an der Bankspitze, Elsner, wieder aufgenommen worden.

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