Alte Regeln leben auf

Uni Wien verlangt ab Herbst wieder Studiengebühren

Wien
26.04.2012 22:23
Die Universität Wien wird ab Herbst wieder Studiengebühren von einem kleinen Teil der Studierenden einheben. Das hat der Senat in einer Sitzung am Donnerstagnachmittag nach einem entsprechenden Vorschlag des Rektorats beschlossen. Damit wird die von SPÖ, FPÖ und Grünen im Jahr 2008 getroffene Studiengebühren-Regelung, die mit 1. März dieses Jahres vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden war, autonom von der Uni Wien wieder eingeführt.

Die Senatssitzung wurde nach Angaben des Vorsitzenden Helmut Fuchs erheblich durch protestierende Studenten gestört. Diese hätten versucht, die Türe zum Sitzungssaal während des Treffens aufzubrechen. Fuchs sprach von einer "massiven Bedrohung", Mitarbeiter hätten sich von innen gegen die Türe stemmen müssen. Das Rektorat habe daraufhin die Polizei gerufen, die Senatsmitglieder hätten unter "massivem Schutz privater Sicherheitskräfte" die Uni verlassen, so Fuchs. Später blockierten dann rund 200 Studenten zunächst den Ring vor dem Uni-Hauptgebäude und zogen dann weiter vor das Parlament.

363,36 Euro pro Semester werden verlangt
Mit dem Beschluss - im Senat sprachen sich zwölf Mitglieder für die Wiedereinführung aus und fünf dagegen - zahlen ab dem Wintersemester 2012/13 wieder jene Studenten 363,36 Euro pro Semester, die aus einem Nicht-EU-Land kommen oder die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschritten haben. Uni-Wien-Rektor Heinz Engl hatte mehrfach betont, dass der Uni durch das Wegfallen dieser Studienbeiträge von 15 Prozent der Studenten jährlich neun Millionen Euro entgehen würden.

"Die Uni-Leitung hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht", so Fuchs. "Die Politik hat der Uni keine Wahl gelassen. Schließlich geht es bei neun Millionen Euro auch darum, ob wir 150 Jung-Wissenschaftler beschäftigen können oder nicht." Ziel der Uni ist nun, eine rechtliche Klarstellung der Beitragsfrage kostengünstig zu erreichen, indem man Musterklagen vor den Verfassungsgerichtshof bringt. Sollte dieser die Zulässigkeit verneinen, werden von der Uni alle eingezahlten Studienbeiträge rückerstattet.

Unterstützung und Verurteilung
Unterstützung für die Entscheidung von Rektorat und Senat kommt von den Dekanen und Zentrumsleitern der Uni Wien: Die budgetäre Situation der Uni und die offene Rechtsfrage würden keine andere Wahl lassen. "Verurteilt" wird der Beschluss des Senats hingegen von der ÖH-Bundesvertretung. Die Uni Wien müsse sich bewusst sein, dass sie hier "rechtswidrig und gegen die Studierenden" vorgehe. "Der heutige Beschluss ist extrem enttäuschend – es wurde nicht auf die Stimme der Studierenden gehört", so die Studentenvertreter.

Teile der Regelung seit 1. März aufgehoben
Durch die Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den VfGH waren mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen, die festlegen, wann Gebühren zu zahlen sind und wann nicht. Da sich die Regierung nicht fristgerecht auf eine Neuregelung einigen konnte, zahlen Studenten aller 21 Unis im Sommersemester nichts. Für das Wintersemester hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle die Unis unter Berufung auf ein Gutachten vom Verfassungsexperten Heinz Mayer aufgerufen, autonom Studiengebühren einzuheben. Die SPÖ beruft sich indes auf andere Gutachten, wonach die Unis gar nicht mehr kassieren können.

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