Crash mit Lkw

Frau verursacht tödlichen Unfall – zu Geldstrafe verurteilt

Burgenland
26.04.2012 12:49
Nach einem tödlichen Verkehrsunfall im Mai des Vorjahres ist eine 60-jährige Burgenländerin am Donnerstag zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden, davon 3.000 Euro unbedingt. Die Autolenkerin war damals beim Überholen mit einem entgegenkommenden Lkw zusammengestoßen. Ihr Ehemann kam dabei ums Leben, der Lkw-Fahrer wurde leicht verletzt.

Die Anklage warf der Frau vor, dass sie trotz Blendung durch die Sonne und bei Gegenverkehr versucht habe, zwei vor ihr fahrende Autos zu überholen. Dabei habe sie den entgegenkommenden Lkw übersehen und sei mit ihm kollidiert, so die Staatsanwältin.

"Es ist ein Wunder, dass Sie überhaupt noch leben"
Die Burgenländerin könne sich nicht mehr an den Unfall erinnern, erklärte ihr Verteidiger: "Meine Mandantin wird selbstverständlich die Verantwortung übernehmen, sofern das möglich ist." Die Frau habe selbst keine Erklärung, wie der Unfall passieren konnte. Ein technisches Gebrechen war vom Gutachter ausgeschlossen worden.

Die 60-Jährige hatte bei dem Verkehrsunfall selbst schwerste Verletzungen erlitten. "Wenn man die Fotos sieht, ist es ein Wunder, dass Sie überhaupt leben", meinte der Richter. "Ich war sechs Wochen im Tiefschlaf. Man hat mir überall gesagt, vor zehn Jahren hätte ich keine Chance gehabt", schilderte die Frau, die ihre Aussage im Rollstuhl machte. Das Straßenstück, auf dem sich der Unfall ereignet habe, sei kerzengerade, "normalerweise kann dort überhaupt nichts passieren", sagte der Richter.

"Schicksalsschlag, der strafrechtliche Folgen hat"
Die Anklage gründe auf den Berechnungen des Gutachters, der den Unfall untersucht habe, so die Staatsanwältin. Als mildernd seien neben der bisherigen Unbescholtenheit auch die Unfallfolgen zum Nachteil der 60-Jährigen zu berücksichtigen. "Es ist ein Schicksalsschlag, der strafrechtliche Folgen hat", meinte die Juristin. Wegen der schweren Folgen sei jedoch eine Diversion nicht möglich.

Seine Mandantin bekenne sich schuldig, erklärte der Verteidiger. Wenngleich ihr ein reumütiges Geständnis nicht möglich sei, da sie sich nicht an den Unfall erinnere, ersuche er dennoch um ein mildes Urteil. Der Richter sprach die Frau wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verurteilte die 60-Jährige zu 200 Tagessätzen à 30 Euro - die Hälfte davon wurde bedingt nachgelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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