Autorität genutzt

Kinder missbraucht: 8,5 Jahre Haft für Schwimmtrainer

Vorarlberg
25.04.2012 13:02
Ein 65-jähriger ehemaliger Schwimmtrainer ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Obwohl der Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen vehement bestritt, sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich der Mann mehrfach an fünf Kindern und Jugendlichen vergangen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verurteilt wurde der Mann in dem seit November 2011 mehrfach vertagten Prozess auch wegen geschlechtlicher Nötigung, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und pornografischer Darstellung von Minderjährigen. Er soll Ende der 1990er-Jahre eine zum Tatzeitpunkt 16-jährige Jugendliche aus seinem Schwimmverein vergewaltigt und pornografische Fotos von ihr gemacht haben. Die heute erwachsene Frau hatte erst nach Gesprächen mit einem Psychotherapeuten Anzeige erstattet.

An Kindern aus SOS-Kinderdorf vergangen
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass sich der 65-Jährige auch an drei im SOS-Kinderdorf lebenden Geschwistern des Mädchens vergangen haben soll. Zudem fotografierte er ein dreijähriges Nachbarmädchen beim Baden im Planschbecken und fertigte "perverse Fotomontagen" an. Die Bilder wurden auf dem Computer des Mannes sichergestellt.

Der Beklagte, der seit Februar 2011 in U-Haft sitzt, gab vor Gericht lediglich zu, Aufnahmen gemacht zu haben – von der Jugendlichen und von der Dreijährigen. Bei der Heranwachsenden sei dies aber im Einvernehmen geschehen. Mit den Bildern der Dreijährigen habe er "perverse Montagen" gestaltet, gab der Mann zu. Er wisse nicht, warum er das getan habe, bat der 65-Jährige um Therapie. Da er diese Montagen nur für den "Eigengebrauch" angefertigt habe, sei dies seiner Ansicht nach aber kein Straftatbestand, betonte der Mann. Er schwöre, niemals sexuellen Missbrauch begangen zu haben. Vom Vorwurf, sich an der Dreijährigen auch körperlich vergangen zu haben, wurde der Mann freigesprochen.

Richterin gesteht Opfern absolute Glaubwürdigkeit zu
Verteidiger Simon Mathis schilderte den Mann als unbescholtenen und sozial engagierten Familienvater, die Vorwürfe seien erfunden. Mit der Schwimmschülerin habe es Auseinandersetzungen bezüglich des Trainings gegeben, zudem habe sie nach der angeblichen Vergewaltigung wieder seine Nähe gesucht. Die Mädchen aus dem Kinderdorf hätten eine schwierige Kindheit hinter sich, versuchte Mathis die Anschuldigungen zu erklären. Demgegenüber stellte Richterin Claudia Egger in der Urteilsbegründung fest, dass die Opfer absolut glaubwürdig seien. Es habe keine Absprachen gegeben. Dies zeige sich auch anhand der unterschiedlichen Darstellungen der Übergriffe. Die Mädchen seien in einem Abhängigkeitsverhältnis gestanden, dadurch seien die Übergriffe erst möglich geworden.

Kritik gab es vom Schöffensenat auch für das Dornbirner SOS-Kinderdorf, dieses hatte 2004 nämlich ein Hausverbot gegen den Mann verhängt, weil er sexueller Übergriffe auf zwei Mädchen verdächtigt wurde. Die damalige Geschäftsführung sah aber von einer Anzeige ab, da sich der Verdacht in einer internen Untersuchung angeblich nicht erhärtet hatte. Das bedauerte der Schöffensenat sehr. Hätte es damals eine Anzeige gegeben, hätte man möglicherweise weitere Opfer verhindern können. Auch im Schwimmverein waren 2004 entsprechende Vorwürfe laut geworden, woraufhin der Angeklagte den Klub gewechselt hatte.

34.800 Euro Schmerzensgeld für vier Opfer
Bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren wurde der 65-Jährige schließlich zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit des Angeklagten und dass die Taten bereits einige Zeit zurückliegen. Als erschwerend wurden hingegen der lange Tatzeitraum sowie der Umstand betrachtet, dass vier Mädchen betroffen waren bzw. sind. Der vergewaltigten Frau wurden 11.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen, den drei Mädchen aus dem SOS-Kinderdorf 16.400 Euro, 13.400 Euro und 4.000 Euro. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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