Patzer bei Behörden

MegaUpload-Prozess in den USA droht zu scheitern

Web
23.04.2012 11:01
Viel Lärm um nichts? Das US-Strafverfahren gegen die Betreiber des Anfang Jänner vom Netz genommenen File-Hosters MegaUpload droht zu scheitern, noch ehe es überhaupt begonnen hat. Wie ein in den USA mit dem Fall betreuter Richter jetzt sagte, sei unklar, "ob es in diesem Fall jemals zu einem Strafprozess kommen wird". Der Grund: Schlamperei bei den Behörden.

Mitte Jänner hatten 70 Beamte auf Veranlassung der US-amerikanischen Bundespolizei FBI das Anwesen des damals 37-jährigen MegaUpload-Gründers Kim Schmitz alias Kim Dotcom im neuseeländischen Coateville durchsucht und dabei Wertgegenstände und Geld im Gesamtwert von sechs Millionen neuseeländischen Dollar (3,73 Millionen Euro) sichergestellt.

Schmitz wanderte in U-Haft: Ihm und sechs weiteren Firmenverantwortlichen werden Verstöße gegen Gesetze zum Schutz des Urheberrechts vorgeworfen. Der Anklage zufolge soll die Plattform mehr als 175 Millionen Dollar illegalen Gewinn gemacht und dabei den rechtmäßigen Eigentümern der Inhalte einen Schaden von deutlich über einer halben Milliarde Dollar zugefügt haben.

Schwere Patzer bei Behörden
Seit Mitte Februar befindet sich Schmitz wieder auf freiem Fuß, steht jedoch bis zu einer ersten Anhörung im August unter Hausarrest. In dieser wollen die USA die Auslieferung des MegaUpload-Gründers in die USA erwirken. Doch so weit kommt es vielleicht erst gar nicht. Denn nach Einschätzung von US-Richter Liam O'Grady, der in einem Nebenverfahren das FBI vertritt, sind den Behörden sowohl auf US- als auch neuseeländischer Seite mehrere Fehler unterlaufen.

So sei Schmitz' Vermögen etwa ohne die nötigen Papiere beschlagnahmt worden, berichtet der "New Zealand Herald" unter Berufung auf einen Kommentar des US-Richters. Eine entsprechende einstweilige Verfügung sei erst letzte Woche erlassen worden. Andere Papiere sollen den MegaUpload-Gründer erst gar nicht erreicht haben.

Strafmaß für Auslieferung zu gering
Die Auslieferung in die USA droht indes aus einem ganz anderen Grund zu scheitern: Einem Abkommen zwischen Neuseeland und den USA zufolge dürfen Personen nur ab einem Strafrahmen von fünf Jahren und mehr ausgeliefert werden. Wegen Urheberrechtsverletzungen drohen Schmitz in Neuseeland aber maximal vier Jahre Haft. Dem Bericht nach versuchten US-Behörden daher nun, Schmitz und seinen sechs Mitarbeitern die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen, worauf fünf Jahre Haft stehen - und somit genug für eine Auslieferung in die USA.

Bis zu einer Auslieferung haben die US-Behörden allerdings noch eine weitere juristische Hürde zu nehmen. Unklar ist derzeit nämlich, ob eine Strafverfolgung aus den USA überhaupt möglich ist. Schmitz' Anwälte verneinen dies: Eine Strafverfolgung sei nur gegen einzelne Personen, nicht aber gegen das Unternehmen MegaUpload selbst, das außerhalb des juristischen Zuständigkeitsbereichs der USA registriert sei, möglich. Die Gegenseite hält dem entgegen, dass Schmitz 68 Prozent des vom Netz genommenen File-Hosters gehören, er somit auch verfolgbar sei.

Schmitz: "Schaden nicht mehr gutzumachen"
Kim "Dotcom" Schmitz selbst geht währendessen davon aus, dass er und seine ebenfalls angeklagten Kollegen freigesprochen werden. Gegenüber der Website "Torrentfreak" bezeichnete Schmitz die Ermittlungen als ein von der "Content-Industrie gesteuertes Politikum" und sprach von Korruption auf höchster politischer Ebene, um Hollywood ein Geschenk zu machen. Der ihm entstandene Schaden sei jedenfalls nicht mehr gutzumachen.

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