150.000-€-Forderung

Häftling nach Gerangel gelähmt – Republik soll zahlen

Österreich
18.04.2012 21:53
Ein Zwischenfall in der Justizanstalt Graz-Karlau aus dem Jahr 2010 hat nun womöglich ein teures Nachspiel für die Republik. Wie berichtet - siehe Infobox - ist ein heute 62-jähriger Häftling nach einem Handgemenge mit Beamten der Justizwache querschnittgelähmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Uniformierten und mehrere Amtsärzte - die Anwältin des Gefängnisinsassen stellte nun eine Forderung über 150.000 Euro Schmerzensgeld.

Zu dem folgenschweren Vorfall war es am 17. November 2010 im sogenannten Maßnahmenvollzug - wo Häftlinge einsitzen, die für den allgemeinen Strafvollzug nicht geeignet sind - gekommen. Wie die "Steirerkrone" damals berichtete, wollte der Niederösterreicher eine Krankenschwester mit einem medizinischen Gerät attackieren. Die Frau war gerade im Begriff, dem damals 61-Jährigen eine Spritze zu geben, was diesem offenbar nicht passte.

Der mehrfach vorbestrafte Langzeithäftling - zuletzt war er wegen gefährlicher Drohung und Nötigung verurteilt worden - wurde von drei Justizwachebeamten überwältigt. Als er am Boden lag und sich ein Beamter zur Fixierung auf ihn kniete, war "ein Knacks" zu hören - was die Beteiligten auch bestätigen. Daraufhin soll der Häftling noch selbst in den Keller in die Absonderungszelle gegangen sein.

"Habe vor Schmerzen gewimmert"
Der 62-Jährige behauptet nun, vor Schmerzen gewimmert und mehrmals einen Arzt verlangt zu haben - doch man hätte ihn nur durch eine Scheibe angesehen, aber nicht behandelt. Erst Tage später sei er bewusstlos ins Krankenhaus gebracht worden. Als er aufwachte, war er querschnittgelähmt. Der Mann hatte mehrere Rippenbrüche sowie eine schwere Wirbelverletzung erlitten.

Dass der Häftling jetzt im Rollstuhl sitzt, wäre möglicherweise zu verhindern gewesen, wenn er umgehend behandelt worden wäre. Zu diesem Schluss kam ein erstes gerichtsmedizinisches Gutachten.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen weiter - wie nun schon seit über einem Jahr. Am Dienstag wurde ein ergänzendes Gutachten beantragt. Die Grazer Anwältin des Häftlings, Karin Prutsch, will nun offensichtlich dafür sorgen, dass der Fall wieder in die Gänge kommt. Sie brachte bei der Finanzprokuratur, zuständig für die rechtlichen Geschäfte des Bundesvermögens, eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 150.000 Euro ein - unabhängig vom Strafverfahren.

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