Nach Mordanschlag

Fall Israilov: Strafen vom Wiener OLG endgültig bestätigt

Wien
17.04.2012 11:30
Das Wiener Oberlandesgericht hat am Dienstag die Strafen im Mordfall Umar Israilov endgültig bestätigt. Es bleibt bei einer lebenslangen Haftstrafe für Otto K. - der das in Wien begangene Verbrechen penibel geplant hatte - und 19 bzw. 16 Jahren Haft für zwei seiner Komplizen. Nachdem der Oberste Gerichtshof bereits im vergangenen Februar die erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt hatte, wurden nun auch die Berufungen zurückgewiesen.

Der aus seiner tschetschenischen Heimat geflüchtete Asylwerber Umar Israilov war am 13. Jänner 2009 auf offener Straße im Wiener Bezirk Floridsdorf erschossen worden. Der Staatsanwaltschaft zufolge dürfte die Bluttat vom tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow in Auftrag gegeben worden sein.

Der 27-jährige Israilov hatte gegen Kadyrow ein Verfahren wegen Folter-Vorwürfen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte betrieben und sollte deshalb entführt und gewaltsam nach Tschetschenien zurückgebracht werden. Als die Entführung scheiterte - Israilov wehrte sich heftig, als er von mehreren Männern nach einem Einkauf in einem Supermarkt überwältigt werden sollte -, "war das sein Todesurteil", so die Anklagebehörde.

Todesschütze setzte sich nach Tschetschenien ab
Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang drei Männer wegen Beteiligung am Mord, versuchter Überlieferung an eine ausländische Macht und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht gebracht: Otto K. war angeblich ein enger vertrauter Kadyrows und soll zumindest mit dessen Billigung das Verbrechen geplant haben. Suleyman D. hatte Israilov wochenlang ausspioniert, sich am Tatort befunden und die verbrecherischen Pläne mitgetragen, während Turpal-Aliy Y. Israilov gemeinsam mit Letscha B. verfolgte, in die Enge trieb und zu überwältigen versuchte.

Die tödlichen Schüsse gab laut Staatsanwaltschaft Letscha B. ab, der sich nach der Bluttat nach Tschetschenien absetzen konnte und von Kadyrow angeblich zum Chef einer Milizeinheit befördert wurde.

"Strenge Sanktionen" aus generalpräventiven Gründen
Für das Oberlandesgericht bestand kein Zweifel, dass Otto K. der Drahtzieher im Fall Israilov war. Wie Charlotte Habl, die Vorsitzende des Berufungssenats, in der Urteilsbegründung darlegte, waren im vorliegenden Fall "besonders hohe Erfordernisse der Generalprävention" gegeben. Im Hinblick darauf habe das Erstgericht angemessen "strenge Sanktionen" verhängt. Doch auch den Mitangeklagten kam eine "tragende Rolle" zu.

Insgesamt 50.000 Euro Trauerschmerzensgeld
Die Berufungsverhandlung fand unter erheblichen Sicherheitsvorkehrungen statt. Ein Großaufgebot der Justizwache schirmte die Angeklagten im Saal F des Justizpalastes ab. Darüber hinaus waren zahlreiche Polizeibeamte und Staatsschützer in Zivil anwesend. Auch die Witwe Israilovs, die nun als alleinerziehende Mutter vier kleine Kinder aufzuziehen hat, saß im Publikum. Sie bekam - ebenso wie Israilovs Vater - 15.000 Euro an Trauerschmerzengeld zugesprochen, während die Kinder je 5.000 Euro erhalten.

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