Mord an Tätowierer

Angeklagter vor Gericht: “Die Tat ist mir nicht erklärbar”

Österreich
16.04.2012 18:13
Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod des Salzburger Tätowierers Raoul S. (31) hat ein US-Amerikaner (Bild) vor dem Berliner Landgericht die Bluttat gestanden. Über seinen Anwalt stellte der Tattoo-Künstler aus New York am Montag im Prozess fest: "Die Tat ist auch mir nicht erklärbar, ich war stark alkoholisiert." Der 30-Jährige hatte seinen Kollegen mit zahlreichen Beilhieben getötet und die Leiche zerstückelt.

Die Männer hatten laut Anklage in der Nacht auf den 6. Juli 2011 in der Wohnung der Verlobten des Angeklagten gezecht, sich gestritten und sich geschlagen. Der 30-Jährige habe dem 31-Jährigen dann "mit mindestens einem Beil gefühllos und unbarmherzig 52 teils schwerste Verletzungen zugefügt". Als er noch lebte, habe ihm der Angeklagte Ober- und Unterkiefer gespalten, um sein Opfer zu quälen, verlas der Staatsanwalt die Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem US-Amerikaner Mord aus Grausamkeit vor.

Der 31-Jährige sei in seinem eigenen Blut erstickt. Der Angeklagte habe die Leiche anschließend zerstückelt und in Müllsäcke verpackt. Arme, Beine und den Torso habe er in Rollkoffern transportiert und in der Spree versenkt. Die Leichenteile wurden nach und nach entdeckt.

Bruder des Opfers um Vergebung gebeten
Konkrete Angaben zum Tathergang machte der Tätowierer nicht. Der US-Amerikaner bat den Bruder des Opfers, der als Nebenkläger zum Prozess erschienen war, um Vergebung. Zudem bat der Angeklagte - Vater eines kleinen Buben - das Gericht um eine gerechte Strafe. Sein "teuflisches Alkoholproblem wolle er besiegen", so der 30-Jährige. Verteidiger Mirko Röder erklärte am Rande des Prozesses, der Angeklagte sei wegen der starken Alkoholisierung möglicherweise vermindert schuldfähig gewesen.

Verfahren gegen 22-jährige Frau eingestellt
Die inzwischen 22-jährige Verlobte des Angeklagten hatte von der eigentlichen Bluttat nichts mitbekommen. Nach eigenen Angaben hatte sie während des Streits der Männer um einen gemeinsamen Bekannten die Wohnung verlassen. Als sie zurückkam, habe der Österreicher tot in der Badewanne gelegen. Es sei schrecklich gewesen.

Die 22-Jährige gestand allerdings die Beteiligung an der Beseitigung der Leiche. "Er hat mich mit dem Kopf allein gelassen", ließ die Angeklagte über ihre Anwältin erklären. Überwältigt von Angst und völlig überfordert habe die junge Frau den Kopf des Mannes in den Berliner Schäfersee geworfen. Sie sei bis heute in psychiatrischer Behandlung und lebe nicht mehr in Berlin. Das Gericht stellte ihr Verfahren wegen Strafvereitelung gegen die Zahlung einer Geldstrafe von 1.000 Euro ein.

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