Für eine fristlose Entlassung brauche es einen wichtigen Grund wie beispielsweise Diebstahl oder auch Ehrenbeleidigung. Ob Letztere eine berechtigte Begründung sei, müsse geklärt werden. "Eine Unmutsäußerung im geschützten Freundeskreis ist arbeitsrechtlich nicht relevant", erklärte Radner. Offen sei auch die Frage, inwiefern man mit derartigen abgegrenzten Postings umgehe und ein "Gefällt mir" als Beleidigung gelte, führte der Arbeitsrechtler aus.
Alle drei Frauen würden gerichtlich vorgehen. "Die Arbeiterkammer gewährt den Betroffenen Rechtsschutz", sagte Radner. Eine Klage sei allerdings noch nicht eingebracht worden.
Chef erfuhr über Umwege von Eintrag
Der Fall hatte sich in den vergangenen Wochen zugetragen. Obwohl der Arbeitgeber selbst nicht unter den Facebook-Freunden der Mitarbeiterin war, erfuhr er von dem Eintrag. Er entließ die drei Frauen fristlos. Er habe sich von der abfälligen Äußerung persönlich diffamiert gefühlt, hieß es.
Berufliches besser von Facebook fernhalten
Um sich vor derartigen Problemen zu schützen, sollten sich Nutzer klarmachen, dass jeder Facebook-Eintrag - auch wenn er nur einer kleinen Gruppe zugänglich ist - nach außen gelangen kann. Möglicherweise problematische Einträge - sei es über Kollegen, Vorgesetzte oder Firmeninterna - haben daher in sozialen Netzwerken nichts zu suchen.
Auch Kellnerin aus Wien durch Facebook arbeitslos
Es ist nicht der erste derartige Fall in Österreich. Vergangene Woche war der Fall einer Kellnerin aus Wien bekannt geworden, die nach einem fremdverfassten Eintrag auf ihrem Facebook-Profil ihren Job verloren hatte (siehe Infobox).
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