Geschützter Begriff?

Einspruch bei EU als letzte Chance im “Käsekrainer”-Krimi

Österreich
12.04.2012 10:47
Die EU-Kommission hat den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens "Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung bestätigt. Angesprochen auf österreichische Bedenken um das Aus für die hierzulande gängige Bezeichnung "Käsekrainer" hieß es am Donnerstag in der Brüsseler Behörde, dass sämtliche anderen EU-Länder sechs Monate Zeit hätten, den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber gute Gründe vorliegen.

Dies sei auch der Sinn der Veröffentlichung des slowenischen Ansinnens. Es müsse den anderen Staaten die Gelegenheit gegeben werden, die Konsequenzen einer solchen Registrierung als geografisch geschützte Bezeichnung für die "Krainer Wurst" zu prüfen, so die EU-Behörde.

Das österreichische Patentamt hatte Anfang April erklärt, die Annahme der slowenischen Forderung würde das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnungen wie "Krainer" oder "Käsekrainer" bedeuten (siehe Infobox). Konkret kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen.

Absatzverlust für heimische Betriebe
Die Verwendungsmöglichkeit des Begriffs "Krainer" für österreichische Wurstwaren wäre laut den heimischen Experten für österreichische Produzenten mit einem enormen Absatzverlust und großen Umstellungskosten auf eine neue Namensgebung verbunden.

Wann die Kommission konkret ihre Entscheidung nach der Sechs-Monats-Frist bekannt gibt, ist nicht klar. Die Einwände anderer Staaten müssten zunächst geprüft werden. Konkret läuft die Frist ein halbes Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Antrags ab. Die Publikation der Kommission erfolgte bereits am 28. Februar, damit endet die Einspruchsmöglichkeit anderer EU-Länder am 27. August.

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