Dem Anwalt wird zur Last gelegt, bei einer Akteneinsicht am 19. November vergangenen Jahres ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters einem Gerichtsakt Urkunden entnommen zu haben. Erst am 28. November gab der Beschuldigte die Akten dem Gericht zurück. Laut der Staatsanwaltschaft ist gegen den Strafantrag kein Rechtsmittel zulässig. Verhandelt wird der Fall vor einem Einzelrichter.
Für die Kanzlei des Liechtensteiner Rechtsanwalts ist der Strafantrag "nicht nachvollziehbar" und "grob sachwidrig". "Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren mit einem Freispruch enden wird", erklärte die Kanzlei Marxer & Partner Rechtsanwälte am Mittwochabend. "Eine Urkundenunterdrückung begeht nur derjenige, der Unterlagen einem an diesen Urkunden Berechtigten entzieht. Zu dem Zeitpunkt aber, da unser Partner die gegenständlichen Unterlagen im Auftrag seines Mandanten - nach vorheriger Bitte um deren Aushändigung - bei Gericht abgeholt hat, stand dem nichts entgegen, weil der Oberste Gerichtshof bereits zuvor die Beschlagnahme dieser Dokumente rechtskräftig für unzulässig erklärt und aufgehoben hatte."
Beschuldigter ist Rat einer Grasser-Stiftung
Die Aktenentnahme durch den stellvertretenden Parlamentarier der Fortschrittlichen Bürgerpartei hatte Ende vergangenen Jahres sogar die Liechtensteiner Regierung beschäftigt, die eine rasche Aufklärung des Falles verlangte. Der Beschuldigte arbeitet ist auch Stiftungsrat bei einer Grasser-Stiftung.
Der Fall schlug in Zusammenhang mit der österreichischen Buwog-Affäre hohe Wellen. Die Behörden in Österreich vermuten, dass es zu illegalen Absprachen und Provisionszahlungen kam, wobei Gelder in Liechtenstein und in der Schweiz deponiert worden sein könnten. In die Affäre soll auch der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser verwickelt sein.
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